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Kriterien für ein Niedrigenergiehaus?

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  •  bambius
16.5.2012
7 Antworten 7
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Hallo,

Das Haus das ich gekauft habe wurde als Niedrigenergiehaus beworben. Der Energiewert liegt bei 44,x kW. Jetzt hab ich irgendwo mal gelesen dass ein Niedrigenergiehaus unter 40 kW liegt.
Gibt es da gesetzliche Regelungen oder kann da jeder ein Haus als Niedrigenergie bezeichnen egal welche Energiewerte es wirklich hat?

  •  goaspeda
  •   Silber-Award
16.5.2012  (#1)
Bitte Bundeland nennen! - Hier die Richtlinien für OÖ:

http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-DE3BA768-0437D25B/ooe/hs.xsl/34819_DEU_HTML.htm

Unter 45kw : Niedrigenergiehaus
Unter 30kw: NiedrigSTenergiehaus
Unter 10kw: Minimalenergiehaus

Die Homepage Deines Bundeslandes gibt Auskunft darüber!

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  •  towei
16.5.2012  (#2)
Normdefinition - Für den Begriff sind mehrere Definitionen möglich.

Oft wird, wie goaspeda beschrieben, die Förderung dafür heran gezogen. Dort wird uU, je nach Bundesland, auch der Begriff Niedrigenergiehaus verwendet.

Genau bedrachtet ist das Niedrigenergiehaus normativ in der ÖNORM B 8110-1 geregelt. Dort wird die Anforderung mit der Formel <17 x (1 + 2,5/lc) angegeben.

Ein durchschnittliches Einfamilienhaus (zB 2 Geschoße) mit einen lc-Wert von 1,2 würde damit eine Energiekennzahl von <52,4 kWh/m²a unterschreiten müssen um als Niedrigenergiehaus deklariert werden zu können.

Der Begriff wird ansonsten sehr unterschiedlich ausgelegt. Vor 5 Jahren hat man an ein Niedrigenergiehaus andere Anforderungen gestellt als heute.

Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man ein thermisch gut ausgeführtes Haus nach den jeweiligen Stand der Technik.

Für genauere Aussagen zu Deinem Haus müsste man den Plan kennen. 44 kWh/m²a sind, wenn keine Wohnraumlüftung ausgeführt wurde, schon durchaus als Niedeigenergiehaus deklarierbar. Natürlich geht es immer noch besser - aber mit reiner Dämmung (ohne Komfortlüftung) ist es bei ca. 35 kWhm²/a aus (natürlich abhängig vom Gebäudekörper - ich rede hier von einem durchschnittlichen EFH).



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  •  bambius
16.5.2012  (#3)
Danke für die Infos.

Bundesland ist Wien.
Keine Wohnraumlüftung, normaler Ziegel mit 16cm VWS. Normales EFH mit Keller, EG und OG.

Ich hab schon mal auf der Wien-Seite geschaut, für die Förderung reichen die 44 kW nicht aus, aber die Förderung hat ja afaik wenig mit der Bezeichnung zu tun. Nehm ich mal an.

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  •  ekndeg
  •   Silber-Award
16.5.2012  (#4)
offensichtlich dürfte es das rechtlich nur in OÖ geben..
http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Suchworte=Niedrigenergiehaus+&x=8&y=7&Abfrage=Gesamtabfrage

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  •  towei
16.5.2012  (#5)
Korrekt - in Wien wird dieser Begriff im Zusammenhang mit der Förderung nicht verwendet.

Daher greift hier nur die ÖNORM.

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  •  bambius
16.5.2012  (#6)

Alles klar. Danke für Eure Infos.

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  •  ma2412
16.5.2012  (#7)
Förderung für NEH in Wien - @TE: Weißt aber schon, dass es die Förderung nimmer so wirklich gibt:

http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/oeko-neu.html

Rest kannst dort nachlesen und ist 2011 ausgelaufen. Ein bisserl Förderung gibt' s für Wärmepumpen & Co - sonst eher düster. Laut Magistrat kannst zwar die lustigen Standards einhalten (abgesehen von den durch die Bauordnung vorgeschriebenen) - aber der Fördertopf ist derzeit leer. Hab' s noch wo detailliert als PDF.


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