Hallo einmal!
Hab schon einiges darüber gelesen, trotzdem würd mich interessieren ob Ein Begehren auf "Widerspruch" im Sinne § 28 DSG 2000 nach den neuesten OGH Urteil auf Grund des § 7 Abs 5 VKrG (Verbraucherkreditgesetz vom 11.6.2010) überhaupt noch möglich ist!
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