Wir sind jetzt etwas verwirrt, zum einen hat es geheißen, wenn die Stromleitung gerade ins Haus geleitet wird, braucht man keinen KÜK, sondern nur wenn es einen Knick macht. Jetzt haben wir wieder gehört, dass man unbedingt einen KÜK braucht. Also was ist wahr? Sollte ich bei der EVN vielleicht anfragen?
Vorteil beim KÜK: - ... die Erhaltung der Leitung vom Strombock bis zum KÜK obliegt der EVN, die Erhaltung vom KÜK ins Haus dem Grundeigentümer. Beim KÜK gibt es auch mehrere Ausführungen: Unterputz in der Aussenwand, oder eigenes Gestell. Aber frag bei deiner EVN-Beratungsstelle an, die haben meist sehr kompetente und freundliche Kundenberater...
Ist das einen NÖ Eigenheit - Ich habe ca. 30 Meter Stromleitung zum Haus und nicht gerade eingeleitet aber von einem KÜK hat mir weder Wienstrom noch mein Elektriker etwas gesagt. Die Erhaltung der Leitung vom Zählerkasten weg obliegt dem Hauseigentümer.
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