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Erde im Wald abladen - Bei unseren Nachbarn wa es dieselbe Situation- die haben auf Ihrem Grundstück neben dem allgemeinen waldweg sicher 3 bis 4 m hoch erde abgeladen und aus der Fäche einen Holzablade- und Wendeplatz hergestellt.
Ich vermute nicht dass das ein offizielles genehmigungsverfahren durchlaufen hat. Als die behörde bei uns vorher auf dem grundstück war haben die sich beschwert, dass die Mauer und Erdanschüttung zu unseren Nachbarn (Verwandten)ca 130 cm hoch ist- es sind nur 100 cm ohnen genehmigung erlaubt. Bei über 1 m Höhe muß auch eine Absturzsicherung errichtet werden. Vielleicht könnt ihr das als Landschaftsgestaltungsmaßnahme deklarieren oder Baumschulgelände? Evt jemand aus der Familie anonym anrufen lassen und nach den grundsätzlichen Möglichkeiten erkundigen. Oft werden wohl einfach vollendete Tatsachen geschaffen- solange sich niemand beschwert mag es gutgehen. Andreas Teich |
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Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter!
ABER, nach neuer Abfallverordnung (auch wenn es nur Erde ist, sobald es ausgegraben ist, ist es "Abfall"! Schauts, dass kein Müll dabei ist, und dass kein Nachbarrecht verletzt wird, (nicht, dass Erde zum Nachbar geschwemmt wird nach Niederschlag, oder gar Erdreich in ein Gewässer kommt!) Wenn es wirklich ein Erdreich ist, wäre ein Bodengutachten kein Problem, das kostet aber auch ganz schön was. Und da "wühlt man erst Dreck auf", weil alles offiziell wird! Man glaubt ja gar nicht, was alles als Abfall gilt! |
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von wo bist du den?
ich bin auf der suche nach eeeerde!!! :-D würd natürlich auch den transport zahlen |
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Gebaut wird in Oberösterreich. 4113 St. Martin im Mühlkreis. Baubeginn hängt jetzt davon ab, ob der Einreichplan gleich ohne Vorprüfung durchgeht. |
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zu weit weg von mir, suche was im bezirk perg |
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@vandini: ich habe zb bei den baggerunternehmen angerufen, dass sie wenn sie wollen ca. 15 Kipper abladen können. Bezahlt habe ich gar nichts, auch nicht Transport. Natürlich kein Humus - ist aber egal. |
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@vandini - schade, dass du so weit weg bist, versuche grad unseren aushub loszuwerden.... |
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altehuette hats ja schon angesprochen: Es gilt hier der "subjektive Abfallbegriff" gem. Abfallwirtschaftsgesetz. Alles, wofür man subjektiv keine Verwendung hat und was man daher los werden will, gilt rechtlich als "ABFALL". Wenn dir also 1.000m³ Erdaushaub auf deiner Baustelle übrigbleiben, für die du im Zuge des Bauvorhabens auf demselben Grundstück keine Verwendung hast und es weg bringst, dann gilt es Abfall (und zwar auch dann, wenn das Material keinerlei schädliche Inhaltsstoffe in sich hat und völlig harmlos und unbedenklich ist).
Jetzt gibt es sehr wohl gesetzlich Möglichkeiten, solchen Abfall zu "verwerten" und dann verliert das Material die Abfalleigenschaft (sogenanntes "Abfallende"). Dazu brauchts aber eine Prüfung und ein Verfahren einer Behörde. Wenn du das Material ohne ein solches Verfahren - also ungesetzlich - wohin schüttest, dann ist ein "Abfallende" für dieses Material nachträglich nie mehr erreichbar. Die Gesetzesmaterie ist diesbezüglich sehr komplex, die Verfahren sind eher mühsam. Ohne hier auf weitere Details näher einzugehen (wofür man einschlägiger Experte sein müsste), würde ich sagen: Finger weg von dieser Idee!! Und noch was: das ganze in den Wald zu schütten, verschärft die Problematik noch um ein Vielfaches. Das Forstgesetz, das es hier dann auch noch zu beachten gilt, ist eines der schärfsten Gesetze überhaupt. Mir wär das Risiko, dass da keiner drauf kommt, zu hoch. Irgendein Umweltschützer findet sich, der den abgekippten Haufen sieht (beim Spazierengehen, beim Schwammerlsuchen oder vielleicht ein Jäger, ein Förster oder wer auch immer) und sich drüber aufregt. |
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Die ganze Abfallwirtschaft ist eine Geschäftemacherei! Haben erst vor rund 3 Wochen einen Hausabriss durchgeführt. Gottseidank durften wir noch altem Gesetz abreißen, weil der Abbruchbescheid vor dem 1. Jän. 2016 ausgestellt wurde. Klar, um die Sperrmüllentsorgung, Trennung von behandelten und unbehandelten Holz, Heraklith, brechen von Bauschutt und ein Bauschuttgutachten kommt man eh nicht hinweg, aber was sich bei neuem Abfallrecht jetzt ändert, geht auf keine Kuhhaut mehr!
Normaler Bodenaushub, darf schon auf eigenem Grund und Boden aufgeschüttet werden, allerdings braucht man halt ein positives Gutachten. Und eine gewisse Schütthöhe und Fläche darf, so glaube ich, auch nicht überschritten werden. Das war auch bisher so. Ist ja komisch, zuerst wächst Gras für Tiere auf dem Boden, und wenn der Humus abgehoben ist, ist es auf einmal "Abfall", der in einer Deponie verschwinden sollte. |
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jop, hab ich auch schon gemacht vor ca. 2 Wochen, natürlich (eh verständlich) haben die momentan nix weils nix arbeiten.. ich probiers in 2-3 Wochen nochmal. Problematisch is bei uns das "abkippen" da wir schon einen hohen Zaun gemacht haben, deswegen brauchen wir so einen lkw mit baggerschaufel, der uns das über den zaun schmeißt. wohin ist dann egal, hauptsache über den zaun.. in die einfahrt kippen ginge auch, aber dann brauch ich wieder an dumper und bagger damit ich das rund ums haus bringe, und die gerätschafteln wolln auch bezahlt werden - eh klar bagger brauch ich zum verteilen eh auch ;) also unterm strich, wird mir des net mehr kosten auch wenn ich für den lkw was zahlen muss. |
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Zuerst mal Danke für die Aufklärung!!!
Bevor ich mir richtig Probleme einfange lass ich das mal lieber mit dem Erdaushub in den Wald schütten. Es spricht aber nicht dagegen, den Erdaushub auf eine Wiese/Nutzgrund deponieren oder? Ich würde ihn dort zwischenlagern und wenn ihn jemand braucht kann die Erde dort abgeholt werden. |