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Vielleicht - ist oder war es ein Landwirtschaftliches Wohngebäude.
Diese kann man auch auf Landwirtschaftliche Nutzfläche bauen. Hast du das Haus evtl. von einem Landwirt gekauft? mfg Max |
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Hallo mfelix, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Landw (Feld/Wiese) UMWIDMEN in Bauland |
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Vorbesitzer ist kein Landwirt gewesen - Hi Max,
Nein der Vorbesitzer und auch der VorVorbesitzer waren keine Landwirte. THX |
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was im Grundbuch steht muss nicht immer stimmen... das ist eben nur die Nutzungsart und nicht die Widmungsart...
wenn du es genau wissen willst: geh auf die Gemeinde und lass dir den aktuellen Flächenwidmungsplan zeigen... http://www.raumordnung-noe.at/index.php?id=248 oder https://www.google.at/search?q=fl%C3%A4chenwidmungsplan%20nieder%C3%B6sterreich |
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Ist eigentlich erschütternd. Nächster Schritt: Bei der Gemeinde die Flächenwidmung abklären (wie alfa2 schon sagte, ist das Grundbuch zur Flächgenwidmung nicht verbindlich und oft nicht aktuell) Bei der Gelegenheit alle Bewilligungen für dieses Grundstück/Haus ausheben lassen und Kopien mitnehmen - damit aus dem "Glauben" ein "Wissen" wird |
Es ist offenbar trotz unzähligem Predigen nicht auszurotten: Da werden ganze Häuser gekauft, ohne dass man sich überzeugt hat, welche Flächenwidmungsart für das Grundstück/Haus ausgewiesen ist und man "glaubt" nicht, dass das Haus illegal sei (alter Spruch: Glauben heißt nichts wissen...)
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Flächenwidmungsplan - @alfa2 ich habe diesen bereits vorliegen.
er sieht so aus: siehe bild anbei. bedeutet das nun das ich BW Bauland Wohngebit habe - eingetragen bin? Weil bei meinem Grünstück(rot umrandet) auch LN Landwirtschaftliche Nutzung steht!? danke euch!!!!!! |
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Du musst unterscheiden zwischen "Benützungsart", die für jedes Grundstück im Grundstückskataster angegeben ist und der "Widmungsart" aus dem Flächenwidmungsplan. Das hat nichts miteinander zu tun.
Der Wert des Grundstückes ist maßgeblich durch die Widmungsart des Flächenwidmungsplanes bestimmt und nicht durch die Benützungsart im Kataster. Gib der Bank eine Kopie des Flächenwidmungsplanes, dann müsste alles klar sein (d.h. dein Grundstück hat die Widmung "BW"="Bauland-Wohngebiet"; da muss auch nichts umgewidmet werden.) Wie schon gesagt: das Grundbuch ist weder hinsichtlich Benützungsart noch hinsichtlich Flächenwidmung verbindlich und oft auch nicht aktuell. Das sind im Grundbuch nur Hinweise. Das müsste auch die Bank wissen (wenn sich der Bearbeiter auskennt) bzw. müsste die Bank sich die Flächenwidmung besorgen/besorgen lassen..... |