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Die Frage ist, ob bei den EUR 170k bereits das Wohnrecht der Oma abgezogen wurde, oder nicht.
Ein Wohnrecht berechnet sich nach dem alter der person, die das wohnrecht hat. habs jetzt mal so ausgerechnet mit vorsichtigen zahlen. alter der oma (angenommen) 70 höhe der reallast mtl (angenommen) 450 (das wäre die miete) EDIT: bei einer angenommenen wohnungsgröße von 50 qm² zinssatz 4 % (erwareter ertrag eines anlegers) dann wäre das wohnrecht mit knapp über EUR 66000 bewertet. vereinfacht jetzt... vererbbar ist ein wohnrecht NICHT. das heißt man kann nicht jetzt schon sagen, wenn die omschi stirbt, erben meine eltern das wohnrecht. ich kann jedoch zu jedem zeitpunkt jedem ein wohnrecht einräumen. kann das wohnrecht dann jederzeit mit der sterbeurkunde löschen lassen wenn der kauf mit ner bank finanziert wird, und es kommt zur pfandrecchtseintragung, dann wird ein vorrang vor dem wohnungsrecht verlangt. oma muss also unterschreiben wenn sie stirbt, das pfandrecht dnan eingetragen ist und die eltern dann das wohnrecht beantragen (oder ihr für die eltern besser gesagt) dann stehen diese HINTER dem pfandrecht im GB. so läufts |
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lieg ich hier falsch? keine anderen meinungen? |
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Entschuldige, dass ich mich erst jetzt für deinen Beitrag bedanke. Habe aber auch auf ein paar mehr Reaktionen gewartet. Ich glaube aber du liegst richtig und hast mir auch weitergeholfen.
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hätt ich auch so gesehen... banken haben meist weniger freude, wenn ein wohnrecht auf lebenszeit eingetragen ist... |
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verständlicher weise.... denn angenommen das objekt wäre seitens der bank zu verwerten (weil der kredit nicht bedient wurde), dann kauft niemand das haus, wo eine "altlast" (sorry, dass ich das so bezeichne) drinnen ist. |
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Wir mussten auch der Bank gegenüber dem Wohnrecht der Schwiegereltern Vorrang geben! Ist aber auch irgendwie nachvollziehbar! |
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korrekt |