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blöde frage: braucht ihr den weg unbedingt? wenn er eh von einer strasse zur nächsten geht - könnt ihr da irgendwie zufahren?
nachdem das schon länger so geht - habt ihr auch schon mal mit einem anwalt gesprochen? (unterlassung oder so?) |
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ja, zur einfahrt vom haus gelangt man ausschließlich über diesen weg
ne, einen Anwalt haben wir noch nicht kontaktiert - vorher mal im netz fragen bevor man zum Anwalt rennt haben wir uns gedacht |
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Der Weg mit eigener EZ gehört zur Hälfte deiner Freundin und dem nicht ganz so netten Nachbarn. Was steht genau im Grundbuch bezüglich Wegerecht? Wem gehört welche Hälfte?
Am ehesten wird das zutreffen auf Seite 14: http://bfw.ac.at/ort1/Vortraege_als_pdf/Wegerecht/Maschl_Servitutsweg_mit_Fundstellen.pdf Der nette Nachbar verlegt den Weg ja nicht einmal, sondern er blockiert den ungefragt mit Gruben. Wenn reden nix bringt und der munter weitermacht = ab zum Anwalt & gibt Fristen, um entsprechend bei Gericht vorzugehen (Seite 14). Hier im Forum wirst zwar Tipps kriegen, aber eine rechtlich fundierte Auskunft kriegst beim Anwalt / Juristen (bin selbst keiner & den User Creator gibt es hier nimmer) Das mit dem Schneepflug der Gemeinde ist auch so eine Sache. Der Nachbar kann net wirklich veranlassen, dass die Schneeräumung unterbleibt. Sollte bei der Gelegenheit auch geklärt werden. Fremde PKW & Anrainer können euch ja egal sein - mit denen soll der streiten soviel er will. BTW - Nachbarschaftsstreitigkeiten sind immer übel, aber kann net sein, sich alles - vor allem so etwas - gefallen zu lassen. Der Schilderung nach wird da wohl ein gutes Nervenkostüm benötigt & wünsche eben solches |
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Jup, die Winterdienstverpflichtung (egal ob Privater, Grundeigentümer oder mit Winterdienst beauftragte Gemeinde) is im Gesetz genau geklärt, hier kommt mWn der §1319 ABGB zum Tragen... und der is in der Exekution hinsichtlich eines Vergehens ziemlich rigoros! ng bautech |