|
|
||
Wo genau liegt das Problem? - ???? |
||
|
||
STVO - 19.1. § 24 Abs. 3 lit. f StVO 1960
Parken des Lkw mit mehr als 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht im Ortsgebiet weniger als 25 m von Wohnhäusern entfernt, obwohl dies in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr verboten ist. 600 ATS 19.2. § 24 Abs. 3 lit. f StVO 1960 Parken des Lkw mit mehr als 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht in der Zeit des Fahrverbotes (§ 42 Abs. 1 StVO 1960) im Ortsgebiet weniger als 25 m von Wohnhäusern entfernt. 600 ATS |
||
|
||
Aber was stört wenn der Nachbar - seinen LKW auf seiner Wiese parkt? Lärmbelastung, wenn er morgens die Druckspeicher der Bremse füllt?
Oder was sonst??? |
||
|
||
|
||
es stört einiges - * der LKW wird täglich vor 6 Uhr angestartet und der Motor läuft dann bis zu 20 Minuten
* manchmal ist der 3-Achser beladen mit Schotter. Der LKW steht auf einer leicht abschüssigen Wiese in Richtung unseres Hauses - wer haftet eigentlich, wenn die Bremse versagt und er in unser Haus donnert? * manchmal hat der LKW auch einen Anhänger; dann steht er am Straßenrand (Gemeindestraße) - unbeleuchtet und ungesichert. Straßenbeleuchtung gibt es keine! * was ist eigentlich mit Umweltschäden, die durch austretendes Öl (direkt in die Wiese und ins Grundwasser) etc. entstehen könnten? |