·gelöst· Löschung Vorkaufsrecht Notarkosten für Löschungsbewilligung [NÖ]
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Tomo8
[NÖ]
[Niederösterreich]
10.5.
- 14.5.2023
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Wir haben für die Löschung des Vorkaufsrecht der Gemeinde aus unserem Grundbuch eine beglaubigte Löschungsbewilligung benötigt. Diese haben wir dann selbst beim Bezirksgericht eingereicht (+Kosten von 66€). Nun möchte die Gemeinde für die Ausstellung der Löschungsbewilligung die Notarkosten ersetzt bekommen (Zahlschein wurde uns beigelegt). Der Notar wurde nur von der Gemeide beauftragt und hatte mit uns keinerlei Kontakt.
Grundsätzlich habt ihr ja die Löschungserklärung angefordert, warum sollte also die Gemeinde die Kosten hierfür übernehmen? Die Kosten beim Notar sind für die Beglaubigung der Löschungserklärung angefallen, somit hätte ich schon gesagt das dies rechtens ist.
Naja es war ja der Wunsch der Gemeinde ursprünglich ein Vorkaufsrecht zu erhalten. Wir haben ja auch die damaligen Notariatskosten damit die Gemeinde überhaupt in das Grundbuch kommt nicht übernehmen müssen.
Ich würde sagen, damals wollte die Gemeinde was (nämlich das Vorkaufsrecht), deshalb hat sie die Kosten getragen. Jetzt wollt ihr was (nämlich das Vorkaufsrecht löschen lassen), also solltet ihr die Kosten dafür tragen.
Ist das Vorkaufsrecht hinfällig geworden, weil ein Bauzwang erfüllt wurde? Weil mMn, wenn die Grundlage für das Vorkaufsrecht weggefallen ist, muss man das ja nicht zwangsläufig löschen lassen. Das ist so wie ein Pfandrecht einer Bank. Wenn der Kredit getilgt ist, ist das Pfandrecht hinfällig - auch wenns nicht aus dem Grundbuch gelöscht wurde.