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nein, geht nicht nur über notar. wenn du die löschungserklärung in händen hast (bekommst wenn die verbindlichkeit der im grundbuch eingetragenen last getilgt ist), kannst du entweder
1) einen notar damit beauftragen dies zu löschen 2) die bank machts,wenn die zufällig n neues pfandrecht eintragen 3) du machst es selber beim zuständigen bezirksgericht. kommt auf deine situation drauf an. |
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Hallo,
Du benötigst eine Löschungserklärung. Falls du diese nicht bekommen hast oder die Eintragung im Grundbuch schon sehr alt ist und die Erklärung verloren ist kannst du diese bei der Bank anfordern. Mit der Löschungserklärung kannst du die Löschung aus dem Grundbuch beantragen. In Wien nur schriftlich möglich. Es gibt nach meinen Informationen keinen persönlichen Ansprechpartner im Amt. Bei mir ist alles vom Anwalt erledigt worden. |
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also in Wien kann man persönlich vorsprechen (mit einer Löschungserklärung!) und am Bezirksgericht wird das entsprechend aufgesetzt und eingetragen. (Ja, eine Löschung wird nicht gelöscht sondern eingetragen - im Grundbuch Das wurde von mir vor ca. 2 Jahren so gemacht und vorher ging das wirklich nur über Notar/Anwalt. gilt seit 2012 siehe (einfache Fälle): http://media.arbeiterkammer.at/PDF/Grundbuch_Infos.pdf Ob das auch für Kärnten gilt, würde ich annehmen, weiss es aber nicht sicher aber ein Anruf beim Bezirksgericht wird sicher für Klarheit sorgen. |
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