Hallo,
ist über einer Duschkabine ein Lüfter zulässig, wenn sich dieser (teilweise) im Schutzbereich (bis 2,25 m über Standfläche) befindet, allerdings der Schutzart IPX4 entspricht? (Es gibt auch Lüfter mit IPX 5). Es ist eine Sanierung, deshalb ist die Position des Lüfters vorgegeben.
Der Elektriker sagt nein, im Schutzbereich darf gar nichts sein.
Ist hier die ÖVE-EN 1 Teil 4 (§ 49) Ausgabe 1996-03 ausschlaggebend? Dort würde ich unter 49.1.4.2 allerdings herauslesen, dass dies zulässig wäre.
Danke, mfG
Bergsteirer
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