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Mit welchem GU baust Du (gerne auch per PN)?
Danke! |
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Ich würde das Haus nicht abnehmen und vor allem nix zahlen bis alles in vertragskonformen Zustand gebracht wurde. lg tom |
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Unbedingt jetzt nachweislich den GU auffordern den vertraglich vereinbarten Zustand unter Einhaltung der gültigen Normen (sofern ihr nicht vorher einen Ausschluß vereinbart hattet) herzustellen. Dann tut er sich nachher ziemlich schwer zu sagen "na jetzt kamma nix mehr machen" - dann ist es mit der VErhältnismäßigkeit nämlich Essig für ihn. |
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Danke für die Tips. Mängelrüge ist schon mehrmals erfolgt.
Können wir jetzt gleich etwas tun? Warten bis zur Übergabe verzögert nur den Einzug. @Andrew91: PN geht bei mir (noch) nicht. Möchte im Forum keine Namen nennen. Schick mir doch eine Email. |
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baumängel - baumängel können sie als konsument zu jeder zeit beanstanden, das hat nichts mit der hausübergabe zu tun, bei der hausübergabe ist nur der übergang der gefahr rechtlich relevant.
das heisst, ab der hausübergabe haften sie für alle bereiche bezogen auf die liegenschaft samt haus, darum wichtig dass mann einige tage vor der geplanten hausübergabe eine dementsprechende versicherung abgeschlossen hat. (gebäudehaftpflicht samt grundstückshaftpflicht, und wenn möglich eine gegen elementarereignisse und wenn gewünscht haushaltversicherung. vorgangsweise schriftliches einbringen beim auftragnehmer ( vertragsinnhaber) der mängel in eingeschriebener form, fristsetzung zur mangelbehebung (ca. 14 tage) und auf eine ersatzmassnahme verweisen, und allenfals auf die kosten bei nichteinhaltung der vereinbarten termine. wenn das haus wesentliche mängel im sinne der önorm hat können sie auch die übergabe ablehnen, bis zu jenem zeitpunkt, wo allfällige mängel behoben sind. ich als bauingenieur frage mich deshalb wie soll so ein dach 25 jahre dicht halten. |
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Hallo pmi, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. |