Wir haben beim DAch (Spenglerarbeit) vor 4 Wochen einen Mangel entdeckt und bereits 2x telefonisch, 2x per Mail und 1x brieflich dessen Behebung urgiert. Von der noch zu zahlenden Summe haben wir einen Teil einbehalten. Die Firma reagiert nicht, repariert den Schaden nicht, meldet sich auf mails etc. gar nicht und wimmelt uns am Telefon ab oder vertröstet. Wie sollen wir jetzt vorgehen? Was kann passieren, wenn wir die ausständigen 1.300 Euro nicht bezahlen - Klage?
Nachfrist setzten - Wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird, kann man Preisminderung verlangen und somit einen anderen Unternehmer zur Mangelbeseitigung beauftragen. Der komplette Kaufpreis ist sicher erst bei vollständiger, ordnungsgemäßer Übergabe fällig. Somit ergibt sich folgendes: Nachfrist setzten (am besten schriftlich), danach anderen Spengler beauftragen. 1.300,- abzüglich anderer Spengler an den ersten Spengler bezahlen. Sollte die 1.300,- zur Mängelbeseitigung zu wenig sein
Mängel - Wenn kein Haftungsrücklass im Vertrag vereinbart ist, könnte der Spengler das rein theoretisch einklagen. Bei der Summe wird der Anwalt aber teurer und er wird es sicher nicht einklagen. Schick ihm einen eingeschriebenen Brief wo klar draufsteht dass es eine Mängelrüge ist, mit einer vernünftigen Nachfrist von 3 Wochen und der Androhung anschliessend einen anderen Spengler zu beauftragen. Jetzt nehmen die Burschen mit beiden Händen Aufträge an, im Spätherbst werden dann die Mängel kuriert.
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