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was war mit gewährleistung und - preisminderung - da wäre die vorgeschichte 2001 - 2004 interessant? wie bist du auf die idee gekommen, in das feuchte haus einzuziehen / das haus durchfeuchten zu lassen / keine abdeckungen zu verwenden? vor allem aber: was ist das für ein gutachter - ist da jetzt ein prozess anhängig oder ist das der gutachter der errichtenden firma? was war prüfauftrag? sollte es dein privatgutachter sein, würde ich ihm nichts zahlen und eine verbesserung seines gutachtens (nämlich der methoden) fordern. |
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Gutachter vom Gericht bestellt - Hallo,
Danke der Nachfrage. Zuerst wusste ich nicht das, dass Haus so lange ohne Dach da stand. Das haben mir viel später die Nachbarn gesagt. Ich habe das Haus bauen lassen und wohnte weiter weg, so dass ich es nicht oft beaufsichtigen konnte. Es war naß und ich beauftragte eine Trocknungsfirma, die es bewohnbar trocknen sollte, was aber wohl nicht ausreichte. Es ist seit Jahren eine Gerichtssache und der Gutachter ist vom Gericht bestellt (Gutachter Nr. 3 ) Dieser sollte halt feststellen, ob die nachgewiesene Schimmelbildung auf das Mauerwerk und den nachgewiesenen wassernichtabweisenden Putz zurückzuführen sei. Und beim Gerichtstermin sagte dann dieser, der Putz nehme zwar Wasser auf, gebe es aber nicht an das Mauerwerk (Porenbetonstein 30 cm ) ab, und selbst wenn,was es ja nicht tut, würde es die 30 cm nicht durchfeuchten können. Eine angenommener U-Wert liege bei 23 und wäre weit unter dem notwendigen U-Wert von 45. Das Putz bräuchte auch nicht drauf, die wärmedämmung würde trotzdem reichen. |
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das klingt nicht sehr chancenreich... denn vor gericht zählt nur der sachverständige, der vom gericht bestellt wurde. chancen sehe ich nur, wenn du vom hersteller diverse befunde und materialbeschreibungen kriegst, wo die vom gutachter formulierten eigenschaften widerlegt werden. dann würde es widersprüche geben, sodass der anwalt darauf eingehen kann. apropos: wie hoch ist der streitwert? entweder mehr als 4000 - dann muss dein anwalt was tun oder weniger als 4000,- - dann wäre der richter verpflichtet, dich aufzuklären, auch was die anderen drei gutachter anbelangt. ich würde mal nachschauen, welchen u-wert du vertraglich vereinbart hast. |
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Porenbeton - wir sind seit 2004 Verarbeiter von Porenbeton.
Der U-Wert bei 30cm Mauerstärke wird um die 0,35W/m2K liegen. Wenn der Außenputz mangelhaft ist kann es extremer Lage (Wetterseite) schon sein.Vieleicht gibt es aber auch andere Gründe. Wo steht dein Haus? Vielecht können wir dir helfen den Grund zu finden. Noha2-bau Team |
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Porenbeton - Wenn PB während der Bauphase so richtig durchnäßt wird, braucht er sehr, sehr lange, bis er wieder trocken ist.
Abgesehen davon daß, wie schon oben erwähnt, eine 30er PB-wand einen u-wert von etwas 0,35 hat (Werksangabe), liegt dieser Wert, wenn sie nass ist, vermutlich deutlich höher. Die Aussagen des SV, wenn er sie so gemacht hat, sind ziemlich "unsachverständig". Dünner (wie dünn?), nicht wasserabweisender Aussenputz, der noch dazu hohl ist, ist nicht das Richtige für PB. Es gibt genaue Putzvorschriften für diesen Wandaufbau. Du solltest dringend mit Xella (Steinhersteller) Kontakt aufnehmen, sie sollten sich das anschauen. Woher kommt, nach Meinung des SV, der Schimmel?? Auf jeden Fall gehört mMn das Gutachten sehr genau analysiert, da es unter den Sachverständigen auch einige "Schwachverständige" gibt, aus deren Aussagen die Richter (die ja in der Regel vom Bau wenig Ahnung haben), falsche Schlüsse ziehen. So wie du das schilderst, scheint ja der Aussenputz auch nicht ganz ok zu sein. PS: wer prozessiert hier eigentlich mit wem? |
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Danke für eure Hilfe - Es sind ja einige Fragen von Euch dazugekommen:
Der Streitwert ist deutlich höher, er liegt bei 30 000 Euro. Was muß mein Anwalt denn jetzt tun? Irgendwie tut der nichts, nur Briefe verfassen, mit mir gemeinsam. Mein Haus steht in 27632 Dorum, das liegt zwischen Bremerhaven und Cuxhaven. Ihr sagt jetzt, der Stein müsste einen U Wert von 35 haben, der Gutachter geht von 28 aus, was er jedoch beim Termin in ca 2-3 Wochen untersuchen soll. Er soll feststellen, welcher Stein verwendet wurde, mit Hilfe einer Kernbohrung. Der Maurer sagte, es wurde ein 30cm Porenbetonstein G2 verwendet. Und das ist auch noch das Ding: Die Baufirma hat versprochen, den Wärmenachweis zu senden, tat es aber nicht, was fürs Gericht und Gutachter kein Grund zur Rüge und Ermahnung ist. Der Gutachter hat dann mal eben selbst die Berechnung erstellt und kam dabei auf einen U-Wert von 25. Für das Gericht ist es egal, woher der Schimmel kommt, solange ich nicht beweisen kann, das er durch Baumangel entstanden ist. Inzwischen vermute ich, er ist durch die nassgeregtneten Steine entstanden und sitzt einfach im Mauerwerk, so dass er immer wieder ausbricht. Mal sehen wie es weitergeht. Ich weiß, das ich nur eine Chance habe, wenn ich dem Gutachter Fehler nachweisen kann. Vielen Dank für eure Bemühungen Gruß Tudda |