Hallo,
wie macht man als Firma eigentlich den Marktpreisantrag richtig wenn man am 07.10.2023 um ÖMAG Förderung (EAG Investitionszuschuss Photovoltaik ) angesucht hat und der Status noch auf "eingereicht" steht?
Laut dem Dokument
https://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/marktpreis/MP-Leitfaden_V7.pdf geht das nur bei den früheren Investitionsförderungen (§ 27a ÖSG 2012) über das bestehende Förderansuchen-Ticket.
Es steht da:
"Bei einem Antrag auf Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen gemäß § 56 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) steht diese Funktion nicht zur Verfügung." --> Also für alle die ab heuer (2023) um Förderung angesucht haben ist diese Funktion nicht verfügbar.
D.h. man muss in dem Fall wohl diesen Weg einschlagen:
"Um einen Antrag auf Vergütung von Marktpreis einzureichen, wählen Sie im Navigationsmenü unseres Ticketsystems unter 1 Antragsmöglichkeiten die Antragsart Marktpreisvertrag <500 kW(p) aus." D.h. neues Ticket ziehen bzw. extra für Marktpreisantrag.
Jetzt stellt sich für mich aber die Frage ob dann das gezogene Ticket für die EAG Investitionsförderung vom 07.10.2023 verfällt?
Ich habe - glaube ich - irgendwo mal gelesen das man den Marktpreisantrag erst nach der Förderung stellen sollte sonst bekommt man keine Förderung, zumindest bei Firmen soll das so sein. Bin mir aber eben nicht sicher ob damit schon die Zusage zur Förderung gemeint ist (die es hier eben leider noch nicht gibt und vermutlich noch länger dauert). In dem Fall müsste ich wohl noch lange warten. Die Anlage soll aber demnächst gebaut werden wobei auf die Förderung halt auch nicht jetzt schon verzichtet werden soll.
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