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Max. Höhe Garage/Gartenhütte Grundgrenze

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  •  gmeinerro
17.9. - 18.9.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo zusammen, 

unser Nachbar hat im Einreichplan eine Garage und eine Gartenhütte auf unserer Grundgrenze eingezeichnet. Wir sind in Oberösterreich. 

Kurze Erklärung zu unserem/seinem Grundstück. Die Gründstücke sind nebeneinander, vom Gefälle aber ähnlich. Auf der Nordseite ist die Straßenzufahrt, das ist der höchste Punkt im Gelände - ca. 509 Meter Seehöhe. Die Grundstücke fallen dann bis zum Südlichen Ende auf ca. 506 Meter ab. 

Die Garage ist mit 5 Meter Einfahrt von der Garage entfernt auf Seehöhe 509 Meter direkt auf der Grundgrenze 6 Meter lang und 3 Meter hoch. Auch wenn es mir natürlich nicht gefällt, das passt und ist ja erlaubt - kann ich ja nicht verhindern oder?

Die Gartenhütte steht relativ weit im Süden auch an unserer Grundgrenze. An der Position der Gartenhütte ist das Grundstück ca. auf 506,5 Meter Seehöhe. Unser Nachbar wird von der Straße bis zur Gartenühtte das Grundstück auf eine Niveau von ca. 509 Meter Seehöhe begradigen. 
Seine Gartenhütte ist dann unterkellert der Keller ist quasi also ca. von Seehöhe 506,5 - 509,5 Meter und die Gartenhütte selbst ist von 509,5 bis 512,5 Meter. Von "seinem" neuen Niveau ist hat die Gartenhütte natürlich eine Höhe von 3 Metern, vom aktuellen natürlich Niveau sind es ca. 6 Meter. Eine Höhe von 6 Meter auf der Grundgrenze ist ja nicht erlaubt, von 3 Metern schon. Welches Niveau gilt den hier jetzt? Eigentlich müsste doch das natürliche Niveau gelten oder?
Danke für eure Hilfe. 

  •  heislplaner
  •   Gold-Award
18.9.2021  (#1)
grunsätzlich gilt das natürliche niveau - ob es hier ausnahmetegelungen gibt kann ich dir nicht sagen

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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
18.9.2021  (#2)
Grundsätzlich sind nur 1.5m Geländeänderung bewilligungsfrei, für mehr braucht der Nachbar eine Bewilligung und falls er die bekommt ja mit entsprechenden Auflagen möglicherweise weil gegen sein 6m Monster direkt an der Grenze steht dein Recht auf Licht 

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