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Max-Höhe Gartenhütte OÖ? [OÖ]

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  •  Andi1979
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
11.3. - 12.3.2019
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo!

Wir haben gerade einen Einreichplan mit Nebengebäude zur Unterschrift vorgelegt bekommen.

Soweit so gut, das Nebengebäude ist eine Gartenhütte mit 3m Abstand zur Grundgrenze, allerdings aufgeschüttet und 3m80 hoch (Satteldach - Firsthöhe 3m80).

Das heißt im Vergleich zu unserem Geländeniveau des Gartens ca. 1 Meter aufgeschüttet und dann nochmal 3m80 drauf. Ist das trotzdem in Ordnung?

LG

  •  kech
  •   Silber-Award
11.3.2019  (#1)
Die Traufenhöhe darf nicht höher als 3m sein (§41 Bautechnikgesetz).
Du solltest dich jedenfalls vor der Unterschrift genau erkundigen, ab welchem Niveau diese Höhe gilt (ab Aufschüttung oder ab natürlichem Gelände). Im Zweifelsfall ist es besser, nicht vorab zu unterschreiben, sondern dies bei einer Bauverhandlung klären zu lassen.
Aufschüttungen über 1m sind außerdem bewilligungspflichtig.
Der Seitenabstand ist ok.

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  •  Andi1979
  •   Gold-Award
11.3.2019  (#2)
Ok, also wir waren dann doch noch bei der Gemeinde am Nachmittag und da hieß es durch die 3Meter Abstand sind bei Nebengebäuden auch mehr möglich - angeblich bis 9 meter höhe?
(Anmerkung: es gibt keinen Bebauungsplan)

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  •  _ulat_
12.3.2019  (#3)
Die 3 Meter als Maximalhöhe (übrigens 3 Meter über dem Erdgeschoßfußboden) gelten nur, wenn das Gebäude im 3-Meter-Abstand zur Bauplatzgrenze steht. Wird ein Abstand von mind. 3 Metern eingehalten und gibt es keinen Bebauungsplan, gibts grds keine Höhenbeschränkung mehr - außer eben die "Drittel-Höhe-Regelung", dh Abstand zur Grenze mind. 1/3 der Gebäudehöhe, im Ergebnis daher bei 3 Meter Abstand = max. 9 Meter Höhe.

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