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Hallo ist zwar schon älterer thread aber gern antworte ich noch: in Salzburg sind Einfriedungen über 1,50 m baubewilligungspflichtig! Hier müsste man sich dies etwas genauer anschauen aber auch wenn die Einfriedung nichtdurchgehend ist kann dies eine bewilligungspflicht gem. § 2 Baupolg. auslösen. Wenn dies zu einem Nachbargrundstück geschieht ist hier auch ein bautechnisches Nachbarrecht also subjektiv-öffentliche Nachbarrechte berührt also aufgepasst! Zur Straße sind Einfriedungen mit einem Sockel von 0,80 und darüber bis zu einer Höhe von 1,50 (kein blickdichtes Material) bewilligungspflichtig. Weiß leider nicht genau wass du mit Metallstelen meinst. würde dir jedoch empfehlen dies mit der zuständigen baubehörde abzuklären! grüße |