Hallo, ich hätte hier eine Frage - wir haben vor in NÖ ein EFH zu errichten, unser Grundstück ist ein Eckgrund, bei dem die beiden Seiten die der öffentlichen Straße angrenzen ca. 2m über dem Straßenniveau liegen. Wir wollten einen stufenfreien Zugang zum Grundstück ermöglichen, allerdings ist eine Rampe für Personen fast nicht umsetzbar, da diese max. 10% Neigung aufweisen darf.
So hätte der Erstentwurf der Fußgängerrampe mit 16% ausgesehen (zu steil!):
Wie sieht das baurechtlich aus wenn ich das Carport in die hintere Ecke des Grundstückes verlege und eine Auto-Zufahrt dorthin errichten möchte? Darf die Zufahrt für Fahrzeuge mehr als 10% Neigung haben (ich bilde mir ein in der OIB 15% herausgelesen zu haben) und brauche ich dann als Fluchtweg für Fußgänger zusätliche Treppen zur Straße?
So hätte der Vorbesitzer des Grundstückes die Zufahrt geplant gehabt, allerdings erst als Entwurf:
Bekommt man dafür eine Baubewilligung? Gibt es sonst noch Vorschläge wie sich das am Besten realisieren lässt?
Hier ist nocheinmal der Höhenunterschied zur Straße zu sehen:
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