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Maximale Neigung von Gehwegen

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  •  4694
11.9.2016
7 Antworten 7
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Hallo alle,

vielleicht kann mir jemand etwas helfen:

Ich möchte einen Gehweg von meiner Grundgrenze zur Haustür errichten; wieviel maximale Neigung darf dieser Weg haben nach oberösterreichischer Bauverordnung haben damit dieser Weg gerecht für Behinderte(= Rollstuhlgerecht)ist???

Danke im Voraus!!!

  •  bautech
  •   Gold-Award
11.9.2016  (#1)
mWn 6%D.h. 6cm / Meter Gefälle der Länge nach. Sollte auch in Oö so sein...

ng

bautech

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.9.2016  (#2)
Neigung oder Steigung??

Ein "Gehweg" auf deinem Grundstück ist der Bauordnung "wurscht", d.h du brauchst dafür ja weder Bewilligung noch Bauanzeige. Damit kommen auch die aus dem Baurecht bekannten Regeln nicht zur Anwendung (weils ja gar kein Verfahren darüber gibt).
Was anderes sind "Rampen", die sind sehr wohl geregelt. Weiß ich jetzt nicht auswendig. Muss man in den OIB-Richtlinien nachschauen.

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  •  4694
11.9.2016  (#3)
mWn 6%Hallo Bautech,

6% bedeutet aber sicherlich nicht 6cm auf einer Länge von einem Meter oder??? Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, um eine Neigung oder Höhe von einer "normalen" Stufe (= ~18cm)zu überwinden könnte (= lt. dem Gesetz), bräuchte man ca. 3 m = wie funktioniert dies im "normalen" Leben wie bei Behörden oder Supermärkten? Um drei Stufen (= 3x a'18cm) überwinden zu können bräuchte man eine Rampe mit einer Länge von 9m?
Da ist irgendwas verkehrt oder gibt es nur "ebenerdige" Gebäude in Österreich um der Norm gerecht werden zu können.



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  •  kernoel
  •   Bronze-Award
11.9.2016  (#4)
10% bei Rampen. Bei barrierefreier Ausführung max. 6%

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  •  bautech
  •   Gold-Award
11.9.2016  (#5)
Im Regelfall gelten 6%In Ausnahmefällen (zB durch Überdachung geschützt) kann man auch 10% bauen.

Alles natürlich meines Wissens nach!
ng

bautech

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  •  4694
11.9.2016  (#6)
Hallo kernoel,

ich plane einen Hauszugang von mit einer Länge von 13,5m mit einer Höhendifferenz von ~1,7m, so habe ich einer Neigung von ~7,2° oder ~12,6%, dieser Gehweg irgendwie "behindertengerecht" sein. So bin ich schon grenzwertig unterwegs oder???

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  •  kernoel
  •   Bronze-Award
11.9.2016  (#7)
JA, das wird für "behindertengerecht" zu viel sein.


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