|
|
||
mWn 6%D.h. 6cm / Meter Gefälle der Länge nach. Sollte auch in Oö so sein...
ng bautech |
||
|
||
Neigung oder Steigung??
Ein "Gehweg" auf deinem Grundstück ist der Bauordnung "wurscht", d.h du brauchst dafür ja weder Bewilligung noch Bauanzeige. Damit kommen auch die aus dem Baurecht bekannten Regeln nicht zur Anwendung (weils ja gar kein Verfahren darüber gibt). Was anderes sind "Rampen", die sind sehr wohl geregelt. Weiß ich jetzt nicht auswendig. Muss man in den OIB-Richtlinien nachschauen. |
||
|
||
mWn 6%Hallo Bautech,
6% bedeutet aber sicherlich nicht 6cm auf einer Länge von einem Meter oder??? Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, um eine Neigung oder Höhe von einer "normalen" Stufe (= ~18cm)zu überwinden könnte (= lt. dem Gesetz), bräuchte man ca. 3 m = wie funktioniert dies im "normalen" Leben wie bei Behörden oder Supermärkten? Um drei Stufen (= 3x a'18cm) überwinden zu können bräuchte man eine Rampe mit einer Länge von 9m? Da ist irgendwas verkehrt oder gibt es nur "ebenerdige" Gebäude in Österreich um der Norm gerecht werden zu können. |
||
|
||
|
||
10% bei Rampen. Bei barrierefreier Ausführung max. 6% |
||
|
||
Im Regelfall gelten 6%In Ausnahmefällen (zB durch Überdachung geschützt) kann man auch 10% bauen.
Alles natürlich meines Wissens nach! ng bautech |
||
|
||
Hallo kernoel,
ich plane einen Hauszugang von mit einer Länge von 13,5m mit einer Höhendifferenz von ~1,7m, so habe ich einer Neigung von ~7,2° oder ~12,6%, dieser Gehweg irgendwie "behindertengerecht" sein. So bin ich schon grenzwertig unterwegs oder??? |
||
|
||
JA, das wird für "behindertengerecht" zu viel sein.
|