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Die @Solarbuddys haben hier schon mehrfach von Problemen berichtet mit Anlagen, die um wenige % über der Netzzusage waren, wenn ich mich recht erinnere. |
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Ich sag mal PAUSCHAL sind die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] jedem Netzbetreiber egal - hatten wir schon zig mal Aber vereinzelt gibts halt Netzbetreiber denen eine hoehere kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]-Anzahl die pure Stressroete ins Gesichte hochtreibt (schen Gruas an den Typen am Telefon in ner Gegend in der Steiermark) - dann hat man halt Pech gehabt. Bei der NetzOÖ gibt drauf was Dir passt - der Limitierende Faktor fuer die ist der Rueckeinspeisewert, da sind viele/alle mittlerweile SCHARF - SCHAERFER - AM SCHAERFSTEN PS: In Zeiten wos Traenenbaeder ohne Ende gibt wegen "nur 4kW Einspeisung", willst da echt 19-13,8 = 5,2kW Rueckeinspeisung herschenken ? Eventuell kannst ka nen Naechstgroesseren WR WR [Wechselrichter] nehmen und hast Dir VIEL FLEXIBILITAET fuer "immer und ewig" gesichert Hohe Rueckeinspeisung = Goldticket fuer die Zukunft mMn |
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Das selbe hab ich mir gestern beim Durchdenken in einer ruhigen Minute auch gedacht. Jetzt redest du auch noch in diese Richtung!! Ich sehe schon wo das wieder hinführen wird... Ich frag mal vorsichtig bei der Finanzministerin an. 😬😬 Bei dem E3/DC System gibt es jetzt keine größere WR WR [Wechselrichter]-Ausführung mehr. Aber es gibt einen dazupassenden Zusatzwechselrichter mit wieder 13,8kVA (Oder man nimmt einen Fremd-WR dazu). Mal angenommen ich würde jetzt einen zweiten WR WR [Wechselrichter] dazugeben. Könnte ich dann in ein paar Jahren nochmal Module aufs Dach bauen (O-W) ohne weiterer Prüfung beim Netzbetreiber (Abnahme, usw.). Die max. Rückspeiseleistung von 19kVA bleibt natürlich. Also DC-seitig würden ein paar kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] dazukommen (z.B. ca. +5kWp bis zur 25kWp Grenze), aber AC-seitig ändert sich ja nichts. Merkt also keiner. Bis dahin hab ich auch ein E-Auto, wo der Mehrertrag hingeht. Da gibts ja für den Privaten keinen Kontakt, wo man das vorher abklären könnte, oder? Das müsste über den Elektriker gehen, der das beantragt hat. Weil auf dem Schreiben, das man von NetzOÖ bekommt, steht praktisch kein Kontakt drauf. Oder kann man da wo anrufen? |
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Ich hab 16 kW Einspeiselimit, und erhöhe jetzt von 22,4 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] auf 24,77 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] . Ich hab den Netzbetreiber darüber informiert. Er schrieb mir, dass er eine hochoffizielle Bestätigung des Elektrikers braucht, dass die 16 kW Limit auch in Zukunft ja nicht überschritten werden. 😄 Das ist mir auch ins Auge gehüpft: Kann Einspeisen ohne Ende und nutzt nur einen Bruchteil davon. Andere - nicht nur hier im Forum - würden für solche Einspeiseleistungen töten, und du schenkst sie her... Meine Finanzministerin hat verstanden, dass die Nordseite unseres Daches wichtiger ist als eine schnöde Einfahrt oder Leuchten... 😉 |
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Die E-Mail-Adresse (Dezentrale Erzeuger) wo man sich früher hinwenden konnte wurde aufgelassen, alle Anfragen dorthin werden ungelesen und unbearbeitet gelöscht. Was aber funktioniert, ist die Anfrage über das NetzOÖ Kundenportal |
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Einspeiselimit - Nachweis is ja moeglich Das Limit wurd ja nicht ueberschritten ob du jetzt 16/20/4000kWp verbaut hast 😉 |
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Was willst du den beantragen ? Du hast ja den NZB schon Bauen (mehr kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]), Netztechniker kommt, nimmts ab - solange die Rueckeinspeisung nicht hoeher wird alles Vor-Ort am PC des Netztechnikers eingetragen und der Iststand festgehalten Bei JEDER Erweiterung danach musst du alles neu offiziell durchspielen. Und wieso E3DC ? |
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Warum nicht jetzt gleich? Gibt es Geld zu verschenken? (Ich würde mir sowieso am Dach alles vollpflastern, was geht - notfalls fremdfinanziert. Denn im Gegensatz zu allem anderen im Haus / Auto / Garten / you name it zahlt sich die PV in absehbarer Zeit selber ab - je mehr kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], umso schneller!) |
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welchen E3/DC habt ihr wir haben den S10E der kann bis 18KW, habt ihr den S10 SE? |
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Ich bekomme das S10 E Pro. Aber ich glaube du verwechselst etwas. In diesem Fall geht es um die max. AC-Nennleistung vom Wechselrichter. Die ist beim S10E, S10X und S10E Pro 12kW bzw. 13,8kVA. |
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So hätte ich mir das auch vorgestellt 👍 Früher hatte man Angst, wenn man zuviel Bargeld zuhause hatte - Heute wenn man viel einspeisen darf 😀 Ja ihr habt ja eh Recht. Wobei es ist jetzt nicht ganz so tragisch, wie es sich anhört. Ja, es werden in den Spitzenzeiten einige KW abgeschnitten. Weil ich aber auch einen großen Speicher bekomme und der prognosebasiert geladen wird, kann man dem aus etwas entgegenwirken. Ja ich bin eh grundsätzlich bei dir. Wobei mit 19kWp und 21,6kWh Speicher gehöre ich eh nicht mehr zu den ganz kleinen. Aber ja, mehr geht immer (bei 480m² Satteldach). Und wie du richtig schreibst, amortisiert sich nichts im Haus. Deshalb rechne ich mir die Amortisation bei der PV auch nicht aus. Weil es kennt sowieso keiner die Einspeisevergütung und Strompreise in der Zukunft. Aber wir haben uns nach dem Ausfinanzieren vom Haus vor einigen Jahren geschworen, dass es kein Fremdkapital mehr geben wird. Und man sollte seine Grundsätze nicht laufend ändern. Deshalb muss ich jetzt nochmal den Bleistift spitzen. 😃 Danke, das ist ein guter Hinweis. OK, jetzt nochmal langsam für mich als Schnellchecker: 🤔 Iststand: Ich habe jetzt Module mit 19,13kWp beantragt und eine Einspeisung von 19kVA genehmigt bekommen. Fall 1: Wenn ich jetzt 19,13kWp oder 21kWp oder 24,9kWp real baue, aber meinen WR WR [Wechselrichter] mit 13,8kVA verwende, dann wird das bei der Abnahme so festgehalten (reale kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und kVA). Die Einspeisung läuft dann auf 13,8kVA und die 19kVA verfallen. Die Mehr-kWp sind aber kein Problem. Wenn ich dann in 3 Jahren draufkomme, dass ich noch ein paar kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] aufs Dach will und mehr Rückspeiseleistung, dann muss natürlich eine neue Prüfung gemacht werden ==> Inkl. neue Abnahme usw. Fall 2: Wenn ich jetzt 19,13kWp oder 21kWp oder 24,9kWp real baue, aber gleich einen größeren WR WR [Wechselrichter] verwende, der die 19kVA ausnutzt, dann wird das bei der Abnahme so festgehalten (kWp und kVA). Die Mehr-kWp sind kein Problem. Wenn ich dann in 3 Jahren draufkomme, dass ich noch ein paar kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] aufs Dach will aber die Rückspeiseleistung von 19kVA nicht erhöht wird, dann brauche ich keine Prüfung/Abnahme/Freigabe,… Für das Netz ändert sich ja nichts. Ich kannst einfach machen. Habe ich das so richtig verstanden? |
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Fall 1: KORREKT Fall 2: Richtig mit kW-Wechselrichter Fixierung, Rest Nicht Korrekt weil du bei jeder Veränderung der Anlage (theoretisch auch nur 1 Modul MEHR , alles neu beantragen, abnehmen lassen musst, auch wenn sich der WR WR [Wechselrichter] nicht ändert) Wieso ? Weil die Netzbetreiber es wissen wollen weil in der Vergangenheit und gefühlt jetzt auch immer mehr und mehr "Schwarzanlagen" gebaut werden und wahnsinnig viel gefpuscht wird (Schaltschränke) was denen halt nicht taugt :o) |
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Richtig - aber zur abnahme kommt meistens keiner mehr vorbei, das wird per fernwartung freigeschalten🤪 |
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Das ist - leider! - derzeit der wichtigste Punkt, warum du dir JETZT die 19 kVA Einspeisung sichern solltest. Denn in 3 Jahren hat wer anderer das Delta zu 13. Ich konnte 2021 noch erfolgreich 16 kW Einspeisung beantragen, jetzt jammert mein EVU schon, wenn du nur schlappe 4 kW haben willst... |
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Warum überhaupt soo einen fetten Speicher? Versteh mich nicht falsch, technisch eh voll geil, aber wenn die Finanzierung der Module schon so ein Thema ist, dann würde ich den Speicher weglassen oder zumindest kleiner machen, zumindest aus finanziellen Gründen - denn die Module am Dach amortisieren sich fix in recht kurzer Zeit. Beim Speicher ist das nicht so sicher. |
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Hallo ds50, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Und SOLOS sprachet: "Duerste im nicht die Lust zu zeigen etwas bewusst falsches und Unerlaubtes zu tun" Muss jeder selbst wissen! |
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Nein, sollte auch keine Handlungsempfehlung sein kommen sie drauf können sie rechtlich gesehen der gesamten pv anlage die netzzusage entziehen |
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OK ist klar. Sie wollen wissen wie groß die Kraftwerke im Netz sind. 😀 Aber wenn alles neu beantragt werden muss wegen mehr kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], sie können dann in dem Zuge nicht auf die Idee kommen die Einspeiseleistung plötzlich zu reduzieren? Oder doch??? Ok das sichern der Einspeiseleistung habe ich verstanden. Werde ich machen. Aber bei dir wurde die Erweiterung der kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] jetzt problemlos genehmigt? Ist also reine Formsache, weil du keine zusätzliche Einspeiseleistung beantragt hast. |
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Ich hab ein kleines Auto (muss immer meine Frau fragen, wenn ich das Große brauche), deshalb will ich wenigstens im Keller einen Großen haben. 😜 Bei den ersten Planungen habe ich mich vor der 20kW bzw. 20kWp Grenze gefürchtet, ab der eine 0,18€ Obergrenze gelten soll. Das wurde ja diskutiert, auch hier im Forum: https://www.energiesparhaus.at/forum-preisobergrenze-von-180-eur-mwh-fuer-erzeuger-stehen-im-raum/69255_1 Deshalb wollte ich <20kWp bleiben. Allerdings kann ich mir eh nicht vorstellen, dass sowas wirklich für den Privatbetreiber kommt. Natürlich kann der Einspeisepreis limitiert werden. Aber dann wird das für alle gelten, auch für kleinere Anlagen. Gibts da was neues?? |
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Lies doch den Faden auf den du verweist fertig, unter den 1 MWp dürftest du ja ganz knapp bleiben. |
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Selbst ein 4kVA Einspeisepunkt würde in einer Energiemenge von 24*4=96 kWh resultieren - wenn man rund um die Uhr einspeisen darf/dürfte. Damit ließe sich ein (derzeit noch) kleiner Einspeisepunkt mittels Akku kompensieren. Ist das noch ein Graubereich und bei jedem Netzbetreiber anders oder eh schon zulässig und kein Problem ? |
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