Hallo
Sind gerade dabei unseren Garten zu planen. Aktuell würde wir uns vorstellen, zwei Gartenhäuser aufzustellen.
Einmal als Geratehaus für Pool und einmal als weitere Stellfläche.
Pool kommt erst irgend wann, somit auch das zweite Gartenhäuschen.
Wenn ich die Bauordnung in Nö richtig verstanden habe, darf ich Eines sowieso bauen, das andere muss aber bewilligt werden. Korrekt? Wenn ja, was kann das dann kosten? Wenn zu teuer müssten wir nochmals umplanen.
Danke euch
Lg Paul
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