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Kann mir wirklich niemand weiterhelfen ??? |
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Auszug aus der ÖNORM B2110 Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen:
7.5 Außerhalb des Leistungsumfangs erbrachte Leistungen 7.5.1 Leistungen, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind und durch eine Störung der Leistungserbringung erforderlich werden, dürfen nach Erkennbarkeit, ausgenommen bei Gefahr im Verzug, ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht aus- oder fortgeführt werden. Davon ausgenommen gilt, dass der AN nach Erkennen einer Störung der Leistungserbringung jedenfalls die mit dem AG einvernehmlich vor Ort als technisch erforderlich bestimmte Leistung zu erbringen hat. Der AG hat seine Entscheidung rechtzeitig bekannt zu geben. Trifft der AG keine Entscheidung, haftet er für die Folgen seiner Unterlassung. Der AN hat bei Wegfall der Störung der Leistungserbringung die Ausführung der Leistung ohne besondere Aufforderung unverzüglich wieder aufzunehmen. 7.5.2 Alle Leistungen, die der AN ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausgeführt hat, werden nur dann vergütet, wenn der AG sie nachträglich anerkennt. Ist dies nicht der Fall, sind diese Leistungen vom AN auf Verlangen des AG innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, widrigenfalls dies auf Kosten des AN geschehen kann. Der BM hatte einen Plan vermute ich mal. Auf dieser Grundlage hat er ein Angebot erstellt. Hat er Isokörbe vergessen oder die Situation falsch eingeschätzt kann er diese nicht einfach einbauen und verrechnen. Durch solche Vorgänge wären Mehrkosten Tür- und Tor geöffnet. Konsumentenschutz ist da ein heißes Thema. Außedem hat er Mehrleistungen in angemessener Zeit schriftlich anzuzeigen und diese sind dann vom AG zu beauftragen. Einfach einbauen lassen und dann nicht bezahlen ist keine gute Idee und gehört sich auch nicht. Sofort das Gespräch mit dem Bauleiter, oder besser dem Chef suchen und das Problem lösen. |
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Ja er hat natürlich einen Plan. Sie haben gemeinsam die gesamte Ausführung besprochen und damals eben aus Kostengründen gegen Isokörbe entschieden.
Meine Intention ist, dass die nachträgliche Bekanntgabe der Mehrkosten (auch in schriftlicher Form) zu spät ist. --> Das würden die normalerweise auch nicht tun und sie haben ihm ja von sich aus angeboten die Hälfte zu übernehmen "da jeder mal einen Fehler machen kann" und sie ja jetzt ein besseres Produkt erhalten haben. Aber wenn der Bauleiter so dreißt ist und sagt das er ihn wieder ausbaut und keine Mauerer mehr schickt ist das Erpressung und eine Frechheit. Chef äußert sich zu solchen Dingen nicht wirklich und steht prinzipiell hinter seinen Leuten. Da es null Entgegenkommen gibt und sie die Baustelle in Frieden beenden wollen, ist nun halt meine Frage ob sie da rechtlich auf der sicheren Seite sind wenn sie zum Schluss einfach nicht zahlen. |
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... abwälzen von verantwortung - eh nix neues. - http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=1&paid=1170a&mvpa=1059 eh schon öfter mal in voller länge: da der baumeister statisch notwendige isokörbe anfangs trotz seiner eigenschaft als "sachverständiger" nicht berechnet hat, obwohl sie jeder andere von anfang an checken hätte müssen, kriegt der dodel auch nix. §1170 abgb (geld folgt leistung) macht auch spaß, dann soll er mal schauen, wie er ohne abnahme und maurer zu seinem geld kommt, bei fixtermin gibt's hübschen verzug + schadenersatz.
der verweis auf die dämliche, weil für konsumenten durch fristen ungünstige önorm b2110 (auch das hatten wir hier schon) , ist da - trotz zutreffender einschätzung von stevo22 - schon vorab zu hinterfragen, nämlich ob die auch wirksam vereinbart wurde, wenn nicht darüber aufgeklärt wurde. agb allein samt vertragsklausel sind da zuwenig. ansonsten gilt reines abgb ivm kschg und der baumeister kann schon mal seine haftpflichtpolizze zücken. die freunde brauchen gar nichts zu zahlen, einfach mängelrüge mit zustellnachweis schicken und der typ kann sich mit seinen ungerechtfertigten forderungen für eigene dummheit brausen gehen. der hat eh dankbare opfer gefunden, die ihm 50% zahlen wollten... schadenersatz und verzug sind da auch heiße themen! "nicht streiten wollen" - auch so eine dodel-strategie, die nur kostet. man muss bei solchen typen immer streiten, die form kann man trotzdem wahren |
wir hatten das thema mit §1170a abgb ||
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@stevo & creator
Danke für die ausführlichen Antworten! Das sie den Spaß nicht zu bezahlen brauchen, habe ich schon stark vermutet und dank euch jetzt auch belegt. Mir gehts wie gesagt vor allem darum, ob sie nun vorab schon irgendwie rügen sollen oder eben erst dann bei der Rechnung in Form der Mängelrüge. Wäre halt leichter, wenn die Baustelle ohne großen Streit noch fertig gemacht wird. Danke LG |
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das ist mal sache der berhandlungstaktik. - natürlich macht eine mängelrüge in dem sinn, dass die isokörbe laut vertrag ned bestellt wurden und es daher fraglich ist, ob die statik im anbot richtig berechnet wurde oder im bewusstsein, ein unverbindliches lockangebot zu legen, bewusst negiert wurde, spaß. sinnvoll ist das imho so nicht. ich würde daher in der mängelrüge nur schriftlich festhalten, dass ihr vom einbau der isokörbe vertraglich nicht vereinbart habt und auch vor dem einbau nicht aufgeklärt wurde, warum diese abweichung vorgenommen wurde und unter setzung einer beantwortungsfrist um schriftliche, begründete aufklärung ersuchen. damit ist klar, dass der wegen dem aufklärungsmangel und verletzung der warnpflicht nach §1170a abgb nix kriegt... 1 |
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THX! |
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Statik ist wahrscheinlich auch in seinem LV - Vielleicht den Baumeister noch darauf hinweisen, dass er ja für Statik (nehme ich an im Leistungsverzeichnis)bezahlt wurde. Hatte auch Mehraufwandsforderungen vom Baumeister. Nachdem ich ihm mitgeteilt hatte, dass ich keine Mehrarbeiten schriftlich in Auftrag gegeben hatte (nie Angebot erhalten) und bei der Berechnung der Minderleistung noch nicht ganz fertigt bin, war die Sache erledigt. Preis gezahlt wie vereinbart. Ich würde auch aufpassen 50 % zu zahlen, da er sich ansonsten sein Geld auch noch woanders holt, wenn er sieht, dass dieses so funktioniert. Man kann auch einen Nachweis fordern für die statischen Berechnungen! Bin mir nicht ganz sicher ob das bei jedem Haus wirklich gemacht wird. |
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Das mit der Statik hat Creator auch schon gemeint - halte ich abgesehen von den juristischen Punkten der Aufklärungspflichten für den argumentativ am Besten. Danke für deinen Tip und deine Erfahrung Christian! FG |
- ja das habe ich ihnen auch schon gesagt