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warum soll das ungültig sein? wenn da steht, dass regiestunden zu je zB 45,- anfallen können, dann können die eben anfallen und was hast du bezahlt? teilrechnungen vom angebotspreis, oder hast du schon regiestunden auch bezahlt? und meiner meinung nach akzeptiert man eine rechnung eben sobald man sie begleicht muss aber sagen, dass ich mich eher nur im business to business geschäft auskenne, und da gehts halt bisschen "ruppiger" und vor allem ohne konsumentenschutz ab ;) |
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im anwendungsbereich des kschg kann man mit der - intransparenz isd §6 kschg und der verletzung vorvertraglicher aufklärungspflichten argumentieren... allerdings habe ich von hier keine möglichkeit, den konkreten sachverhalt bis zum vertragsschluss zu erörtern. im zweifel und weil da ja auch ein teil beglichen wurde, wird's mit irrtumsanfechtung nicht leichter.
im übrigen gilt alles wie schon im nebenthread ausgeführt: http://www.energiesparhaus.at/forum/30502 eine aufgliederung hat zumindest teilweise stattgefunden: ob ausreichend genau und warum 70h unrealistisch sein sollen - keine ahnung. der unternehmer wäre ja jedenfalls zur realistischen schätzung und nach §1170a abgb auch zum warnen verpflichtet, sobald mehraufwände absehbar sind. die grundfrage, warum 70h geschätzt und angeboten wurden und jetzt nicht halten, muss der unternehmer schlüssig beweisen und beantworten. wie bei der üblichen abzocke glaubt der halt, sich mit der regie-klausel allein den persilschein gelöst zu haben - und irrt. einfach mal §1170a abgb unter hinweis auf das unterlassen der rechtzeitigen warnung vorlesen macht schon mal lauene. nur mal zur absicherung: wenn man mit der önorm b2110 kommt -wie hier in einem älteren artikel als im nebenthread dargestellt http://www.wmlaw.at/newslounge/downloads/246/doc/Kosten%C3%BCberschreitung_Bau%20aktuell.pdf - so gilt die natürlich nur, wenn man darüber schön aufgeklärt wurde und der unternehmer beweisen kann, dass er sie dir gezeigt bzw. zur verfügung gestellt hat - vgl. http://www.energiesparhaus.at/forum/12187 bezahlen ist ein starkes indiz für akzeptieren - aber da kommt es auf die form der rechnung an. keine ahnung, was da genau in rechnung gestellt wurde - ist die unrealistisch hoch oder nur ein teilbetrag mit schlussrechnung, wurde irgendwas fehlerfrei abgenommen (mit protokoll => mängelrüge)...? das wäre mal zu klären. die erwartbare drohung des unternehmers, nicht mehr weiterarbeiten zu wollen, ist mit hinweis auf die schadenersatzpflicht eicht zu kontern... aber natürlich nur, wenn das restliche drittel des betrages noch halbwegs attraktiv ist... eine teilrechnung über regiestunden ist eben keine rechtzeitige warnung über mehrkosten - daher kann der unternehmer dafür auch kein weiteres entgelt mehr erwarten und kann bis zur schlussrechnung noch aufgerechnet werden. also erstmal sachverhalt und rechnung konkretisieren und ggf. vom vki checken lassen... |
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Ist die B2110 jetzt gut oder schlecht - das konnte ich aus dem Artikel jetzt nicht rauslesen, ob es jetzt für mich als Auftraggeber gut oder eher nachteilig ist, wenn die B2110 Bestandteil des Auftrags ist? |
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http://www.energiesparhaus.at/forum/27524_2#185895
so wirklich toll ist die - wie alle agb - nicht, weil eben von der industrie zurechtgeschnitzt. daher natürlich auch eine abmilderung der rechte laut abgb, mehr spielraum bei abweichungen, etc.. aber die musst ja - wenn gültig vereinbart - vorab ja eh gezeigt bekommen haben... |
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danke - das ging in vielen Threads hier nicht so richtig hervor, denn da wird teilweise sogar empfohlen diese aufzunehmen. Werde diese in Zukunft streichen |
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ON B 2110 - Als Architekt und auch Bauleiter kann ich nur empfehlen, die ÖN B 2110 in Bauverträgen mit zu vereinbaren. Jedoch ist es sinnvoll einzelne Bestimmungen, die für den AG (Bauherren) eine "Schlechterstellung" bedeuten, abzuändern! zB. Änderung von Einheitspreisen, Regiestundenleistungen, Umfang von Nebenleistungen u.v.m. |
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warum sollen sich juristische laien und konsumenten isd - kschg das eintreten - um dann um jede klausel zu streiten? oder anders gefragt: welche klauseln wären denn nachteilig und welche nicht - und wenn nicht, warum nicht? denke, dass anhand der fragestellung das problem leicht sichtbar wird. was soll da der vorteil sein gegenüber einem simplen werkvertrag, wo auch ohne ausdrückliche vereinbarung immer der aktuelle stand der technik als vertragsgegenstand gilt? |