Kennt sich jemand gut aus mit der rechtlichen Situation bei Mietkaufwohnungen?
WIr sind 11/19 in eine Neubauwohnung mit Garten eingezogen und könnten diese heuer im November kaufen.
Angenommen der Preis passt für uns wie sieht folgendes aus:
Muss das Darlehen vom Land übernommen werden bzw. wird die Förderung auch weiter gegeben an Privat Personen z.b 2% Zuschuss zum Kredit? Die Genossenschaft hat blöderweiße einen variablen Kredit aufgenommen (Miete ist aber nach VPI)
Oder kann man theroretisch alles auf einmal bezahlen?
Bezüglich Spekulationsfrist: Es steht ja man kann die Wohnung innerhalb dieser Zeit an nahe verwande weiter geben. Was wenn ich die Wohnung meinen Vater ,,schenke" und dieser die Wohnung nach kurzer Zeit verkauft, bleiben die 15 Jahre trotzdem oder zählt es nur für den Erstkäufer
😉?
Bin ja immer noch auf der Suche nach einem passenden Haus / Grundstück aber die Wohnung in Bestlage würde ich auch ungerne hergeben bei einer Möglchkeit diese unter Marktpreis zu ergattern....
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