|
|
||
Hier findest du eine große Auswahl an geprüften Wandaufbauten hinsichtlich Brandschutz und weiteren Faktoren. https://www.dataholz.eu/bauteile/aussenwand.htm |
||
|
||
Vielen Dank - mir geht es v.a. um "freistehende" Alternativen zur "klassischen" Mauer, daher auch meine Frage welche anderen Möglichkeiten es grundsätzlich noch gibt bzw. der eine oder andere Forums-User schon angewendet hat... |
||
|
||
Wieso gibts du nicht einfach eine steinwoll-fassadendämmplatte oder fermacell powerpanel hintendrauf? Wieso sollte der Brandschutz vom Gebäude entkoppelt sein - das entspricht ja keiner Vorschrift...ich wüßte nicht wo es hierfür eine Grundlage geben soll?? kennt sich der Sachverständige wirklich aus? |
||
|
||
|
||
bei F 90 B- Bauteilen, die auch für Wohnbauten bei Grenzbebauung zulässig sind, werden zB als äußere Verkleidung div Feuerschutzplatten verwendet, innen Holz - im Prinzip außen wetterfeste zementgebundene Platten wie von Fermacell, Knauf,etc geliefert- ggf bei diesen nachfragen. Innenseitig zB Gipsfaserplatten. |
||
|
||
Darf man überhaupt ein 5x5 Gartenhaus Direkt an Grenze stellen? Zumindest ist es Bewilligungspfluchtig oder? |
||
|
||
Guten Morgen, grundsätzlich muss der Bauteil die Brandschutzanforderung erfüllen, d.h. die gesamte Wand.Ich habe schon ein System verwendet, das F60 entspricht d.h auch geprüft ist. ![]() |
||
|
||
F60 was normal gefordert ist bekommt man eh schnell hin - da reicht jeder Putz auf Dämmmaterial (auch EPS oder Holzweichfaser). Wenn kein Verputz gewünscht dan fermacell powerpanel. |
||
|
||
Statt der alten Feuerwiderstandsklassen nach ÖN B 3800 (Bsp. F60 usw) sollten die Klassen der ÖN EN 13501 (Bsp. REI60 usw) verwendet werden. ... und rein Interessehalber (bitte um Korrektur falls ich falsch liege): Lt. NÖ BO gilt ja die modifizierte OIB RL RL [Rücklauf] 2 (2011) ... https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40012702/Anlage_02.pdf Punkt 4 Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke Aus meiner Sicht gibt es hier für untergeordnete eingeschoßige Bauwerke (fast) keine Ausnahmen wie in der Version 2015, also ist lt. Punkt 4 an der Grundgrenze eine brandabschnittsbildende Wand gemäß Tabelle 1b (abhängig von der Gebäudeklasse) auszubilden (außer Ausnahmen gemäß Pkt. 4.2 oder OIB RL RL [Rücklauf] 2.2 überd.Stellplätze oder Garagen) ... welche Anforderung trifft denn nun bei dir zu? Ob jeder Nachbar es zulässt, daß man von „seiner“ Seite aus eine Wand verputzt, wartet und instand hält? |
||
|
||
Zuerst haus fertig verputzen und dann per kran hinstellen - so machen wir das mit dem gartenhaus |