Ich bin dran, ein Grundstück zu erwerben, welches eine Einschränkung hat: quer über das Grundstück geht eine Baufluchtlinie. Diese kommt daher, dass in (leider nicht ganz) 100m Entfernung ein Betrieb (ohne Lärmemission) steht.
Die nicht bebaubare Fläche wird als BM3 gewidmet, der Grund jenseits der Baufluchtlinie als W. Meines Wissens bedeutet dies: "kein Hauptgebäude erlaubt" und es ist in dieser Zone "kein dauerhafter Aufenthalt von Personen vorgesehen" - wie auch immer das definiert sein mag.
Nun würde mich interessieren, welche Möglichkeiten ich habe, trotzdem zumindest 2m über diese Grenze das Haus bauen zu können.
Könnte man nicht mit (eigenfinanzierten) Lärmschutzwänden an der Grundstücksgrenze diese Schutzzone verkleinern?
Hat jemand andere Ideen?
Was noch anzumerken ist: ich bin Selbstständig und möchte zuhause auch mein gewerbsmässiges Büro (kein Parteienverkehr) haben.
Vielen Dank für Eure Zeit im Voraus und viele Grüße,
Patrick
BM3 scheint eine Schutz- und Pufferzone für Lärmemissionen zu sein. Waren früher 50m, jetzt sind es 100m. Hier dürfen angeblich nur Gebäude (Räumen?) sein, welche wie angesprochen nicht für den dauerhaften Aufenthalt bestimmt sind.
.. patz26 schrieb: BM3 scheint eine Schutz- und Pufferzone für Lärmemissionen zu sein. Waren früher 50m, jetzt sind es 100m. Hier dürfen angeblich nur Gebäude (Räumen?) sein, welche wie angesprochen nicht für den dauerhaften Aufenthalt bestimmt sind.
Mit "scheint" und "angeblich" ist halt nicht geholfen. Man braucht die exakte Defintion von deinem "BM3". Ich kanns so nirgendwo finden. Wo genau steht das und welche Bedeutung ist dort genau dafür definiert?
Servus,
Jaaa, mir geht es auch so. Ich hab das bislang auch nur von der Gemeinde so aufgeschnappt, konnte aber eben noch nix konkretes finden. Ich frage nochmals konkret nach.
Danke,
Patrick
1
Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.