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·gelöst· Nachbar baut eine Straße [V]

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  •  Schmelg
  •  [V]
  •  [Vorarlberg]
13.5. - 19.5.2023
16 Antworten | 10 Autoren 16
16
Hallo,
ich habe eine Frage, ich hoffe jemand kennt sich aus.😊
Unser Nachbar baut eine Zufahrtsstraße zu seinem Haus. Sein Grundstück ist aktuell über 1 m höher als unseres und haben wir auf unserem Grundstück ca 80 cm Böschung vom Hügel bis zur Grundstücksgrenze.
Jetzt hat uns der Nachbar einen Plan geschickt. Er will den Hügel auf ca 60 cm abgraben (was uns ja noch egal ist), aber der Böschungswinkel seiner Straße ist dann auf unserem Grundstück.
Wie ist das jetzt: hat jede Straße einen Böschungswinkel und darf dieser Winkel auf einem fremden Grund sein? Ich schenke ihm ja dann quasi 80 cm meines Grundstücks. Wir wollten eigentlich die Schräge weghaben und eine Hecke knapp vor der Grenze machen. Aber wenn ich das abgrabe hält ja seine Straße nicht mehr. Wer muss sich da dann um die Mauer kümmern?

Danke für eure Antworten. Ich werde natürlich auch mit dem Nachbarn sprechen, wollte nur mal eure Meinungen einholen.
LG

  •  chrismo
  •   Gold-Award
13.5.2023  (#1)
Euer Grund ist euer Grund. Da kann der Nachbar natürlich nichts ohne euer Einverständnis ändern.

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  •  Zypern
14.5.2023  (#2)
Nein, er darf nichts auf eurem Grund machen. Wäre ja noch schöner. Wenn er eine Mauer haben will, dann auf seinem Grund und die Pflege ist auch seine. Fraglich ist auch die Höhe der Mauer und wohin das Wasser abgeleitet wird.

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
15.5.2023  (#3)

zitat..
Schmelg schrieb: Er will den Hügel auf ca 60 cm abgraben (was uns ja noch egal ist), aber der Böschungswinkel seiner Straße ist dann auf unserem Grundstück.

Der Nachbar darf dein Grundstück nicht verändern.

Allerdings darf er das bis zur Grenze machen, und wenn du dann eine weitere Änderung vornehmen willst darf das sein Bauwerk nicht beeinträchtigen. Heißt also wenn du was abgraben möchtest würde ich das sofort machen, und er muss die Straße eben so weit von der Grenze weg rücken dass seine Böschung dein Grundstück nicht verändert.


1


  •  Ego1
16.5.2023  (#4)
Welches Bundesland?

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
16.5.2023  (#5)
Ein Foto und Plan sagt mehr als Tausend Worte. Ohne wird es schwierig sich die Situation vorzustellen. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.5.2023  (#6)

zitat..
Ego1 schrieb: Welches Bundesland?

Steht im Titel des Threads: [V]
und auch direkt neben dem Benutzernamen des Threaderstellers im Eingangsthread


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  •  Ego1
16.5.2023  (#7)
Sorry da Baurecht Landesrecht ist, gibt es 9 Bauordnung und ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] ,  AVG gilt für ganz Österreich, werde nur zu NÖ BO und NÖ ROG Stellung abgeben 

1
  •  derLandmann
  •   Gold-Award
17.5.2023  (#8)

zitat..
Ego1 schrieb: Sorry da Baurecht Landesrecht ist, gibt es 9 Bauordnung und ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] ,  AVG gilt für ganz Österreich, werde nur zu NÖ BO und NÖ ROG Stellung abgeben 

Hilft natürlich ungemein.

Vl kannst du dem Bittsteller ja eine mögliche Quelle nennen wo er sich ausreichend informieren kann?


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
17.5.2023  (#9)
Unabhängig von den nicht ganz sprechenden Angaben des TE eine grundsätzliche Sache: Das Abgraben zum Grund des Nachbarn hat nichts mit dem Baurecht zu tun, sondern ist im Privatrecht zwischen den beiden Parteien angesiedelt.

https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/364b

Der Punkt des Urgeländes an der Grundgrenze muss jedenfalls beibehalten werden, egal was geplant ist. Wer abgräbt muss entweder eine Stützmauer errichten oder entsprechend abböschen, sodass die Böschung auf der eigenen Seite ist.

Schematisch schaut der Schnitt so aus. Verlaufendes Urgelände mit der Grundgrenze strichliert gezeichnet. Dem TE auf der linken Seite kann völlig egal sein, was rechts passiert.

2023/20230517142938.png

zitat..
Schmelg schrieb: Ich schenke ihm ja dann quasi 80 cm meines Grundstücks.

Genau das ist in jedem Fall auszuschließen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.5.2023  (#10)

zitat..
Ego1 schrieb: Sorry da Baurecht Landesrecht ist, gibt es 9 Bauordnung und ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] ,

Hab nur darauf hingewiesen, dass von Beginn weg klar steht, dass es sich um Vorarlberg handelt

zitat..
Ego1 schrieb: AVG gilt für ganz Österreich,

mit dem AVG wird die Fragestellung dieses Falles wohl wenig zu tun haben

zitat..
Ego1 schrieb: werde nur zu NÖ BO und NÖ ROG Stellung abgeben

wird für diesen Fall in Vorarlberg wenig nützen




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  •  Schmelg
18.5.2023  (#11)
Hallo, ich danke euch allen für eure Antworten. Das wäre der Plan. Wir sind auf der rechten Seite, wo die Böschung ist.
Ich werde hier noch mit dem Nachbarn sprechen müsse.


2023/20230518261024.jpg

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  •  Bianci
  •   Bronze-Award
18.5.2023  (#12)
Schade, dass man die Beschriftungen rechts nicht sieht.

Der Zaun gehört dir?

edit:
Ich hab jetzt den Eingangspost nochmal gelesen.
Grundsätzlich (sofern die blaue Linie die Grundgrenze ist):
Wenn der Nachbar seine Straße als erstes bauen würde und du bei dir nichts ändern wolltest, müsste der Nachbar eine Stützmauer für deine Böschung bauen (auf seinem Grund).
Wenn du als erstes abgraben wolltest, müsstest du die Mauer errichten.

Eigentlich wollt ihr beide aber dasselbe oder zumindest annähernd, nämlich weiter runter mit dem Gelände. Redet euch doch einfach zusammen und findet eine gemeinsame Lösung.

1
  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
18.5.2023  (#13)

zitat..
Schmelg schrieb: Ich schenke ihm ja dann quasi 80 cm meines Grundstücks

Nein, in diesem Fall verschenkst du gar nichts. Die bestehende Böschung auf deinem Grundstück würde nur flacher.

zitat..
Schmelg schrieb: Wir wollten eigentlich die Schräge weghaben und eine Hecke knapp vor der Grenze machen. Aber wenn ich das abgrabe hält ja seine Straße nicht mehr. Wer muss sich da dann um die Mauer kümmern?

Wenn du tiefer abgraben willst als der Nachbar, muss du dich selbst um die Mauer kümmern.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.5.2023  (#14)
Ich denke, dass viele hier über den letzten Planausschnitt einigermaßen überrascht waren, da sie sich die Situation aufgrund deiner Schilderung im Eingangsthread ganz anders vorgestellt haben.
Jetzt is natürlich alles klar und @­Hobbyplaner hats in einer Zeile beantwortet:

zitat..
Hobbyplaner schrieb: Wenn du tiefer abgraben willst als der Nachbar, muss du dich selbst um die Mauer kümmern.

Als einzige Ergänzung kann man dazu noch sagen: Und das hättest du immer machen müssen und nicht erst, weil der Nachbar jetzt eine Straße baut.




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  •  Schmelg
19.5.2023  (#15)

zitat..
Bianci schrieb:

Schade, dass man die Beschriftungen rechts nicht sieht.

Der Zaun gehört dir?

edit:
Ich hab jetzt den Eingangspost nochmal gelesen.
Grundsätzlich (sofern die blaue Linie die Grundgrenze ist):
Wenn der Nachbar seine Straße als erstes bauen würde und du bei dir nichts ändern wolltest, müsste der Nachbar eine Stützmauer für deine Böschung bauen (auf seinem Grund).
Wenn du als erstes abgraben wolltest, müsstest du die Mauer errichten.

Eigentlich wollt ihr beide aber dasselbe oder zumindest annähernd, nämlich weiter runter mit dem Gelände. Redet euch doch einfach zusammen und findet eine gemeinsame Lösung.

Ja, der Zaun gehört mir und die blaue Linie ist die Grundstücksgrenze. Wir sind jetzt eh im Gespräch, um eine Lösung zu finden.

zitat..
Karl10 schrieb:

Ich denke, dass viele hier über den letzten Planausschnitt einigermaßen überrascht waren, da sie sich die Situation aufgrund deiner Schilderung im Eingangsthread ganz anders vorgestellt haben.
Jetzt is natürlich alles klar und @­Hobbyplaner hats in einer Zeile beantwortet:

──────
Hobbyplaner schrieb: Wenn du tiefer abgraben willst als der Nachbar, muss du dich selbst um die Mauer kümmern.
───────────────

Als einzige Ergänzung kann man dazu noch sagen: Und das hättest du immer machen müssen und nicht erst, 

Ich hätte den Plan gleich anhängen sollen, sorry.
Wir durften lt. Gemeinde das Gelände nicht verändern, also nicht abgraben etc.


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
19.5.2023  (#16)
Sei froh dass er es jetzt macht und du im Zuge dessen dein Gelände verbessern kannst... und zusammenreden für eine gute Lösung,  ist sicher der beste Weg :)
Ich nehme an es geht primär um die Kosten, den Zaun tiefer zu setzen.

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