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Euer Grund ist euer Grund. Da kann der Nachbar natürlich nichts ohne euer Einverständnis ändern. |
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Nein, er darf nichts auf eurem Grund machen. Wäre ja noch schöner. Wenn er eine Mauer haben will, dann auf seinem Grund und die Pflege ist auch seine. Fraglich ist auch die Höhe der Mauer und wohin das Wasser abgeleitet wird. |
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Der Nachbar darf dein Grundstück nicht verändern. Allerdings darf er das bis zur Grenze machen, und wenn du dann eine weitere Änderung vornehmen willst darf das sein Bauwerk nicht beeinträchtigen. Heißt also wenn du was abgraben möchtest würde ich das sofort machen, und er muss die Straße eben so weit von der Grenze weg rücken dass seine Böschung dein Grundstück nicht verändert. |
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Welches Bundesland? |
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Ein Foto und Plan sagt mehr als Tausend Worte. Ohne wird es schwierig sich die Situation vorzustellen. |
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Steht im Titel des Threads: [V] und auch direkt neben dem Benutzernamen des Threaderstellers im Eingangsthread |
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Sorry da Baurecht Landesrecht ist, gibt es 9 Bauordnung und ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] , AVG gilt für ganz Österreich, werde nur zu NÖ BO und NÖ ROG Stellung abgeben |
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Hilft natürlich ungemein. Vl kannst du dem Bittsteller ja eine mögliche Quelle nennen wo er sich ausreichend informieren kann? |
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Unabhängig von den nicht ganz sprechenden Angaben des TE eine grundsätzliche Sache: Das Abgraben zum Grund des Nachbarn hat nichts mit dem Baurecht zu tun, sondern ist im Privatrecht zwischen den beiden Parteien angesiedelt. https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/364b Der Punkt des Urgeländes an der Grundgrenze muss jedenfalls beibehalten werden, egal was geplant ist. Wer abgräbt muss entweder eine Stützmauer errichten oder entsprechend abböschen, sodass die Böschung auf der eigenen Seite ist. Schematisch schaut der Schnitt so aus. Verlaufendes Urgelände mit der Grundgrenze strichliert gezeichnet. Dem TE auf der linken Seite kann völlig egal sein, was rechts passiert. Genau das ist in jedem Fall auszuschließen. |
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Hab nur darauf hingewiesen, dass von Beginn weg klar steht, dass es sich um Vorarlberg handelt mit dem AVG wird die Fragestellung dieses Falles wohl wenig zu tun haben wird für diesen Fall in Vorarlberg wenig nützen |
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Hallo, ich danke euch allen für eure Antworten. Das wäre der Plan. Wir sind auf der rechten Seite, wo die Böschung ist. Ich werde hier noch mit dem Nachbarn sprechen müsse. |
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Schade, dass man die Beschriftungen rechts nicht sieht. Der Zaun gehört dir? edit: Ich hab jetzt den Eingangspost nochmal gelesen. Grundsätzlich (sofern die blaue Linie die Grundgrenze ist): Wenn der Nachbar seine Straße als erstes bauen würde und du bei dir nichts ändern wolltest, müsste der Nachbar eine Stützmauer für deine Böschung bauen (auf seinem Grund). Wenn du als erstes abgraben wolltest, müsstest du die Mauer errichten. Eigentlich wollt ihr beide aber dasselbe oder zumindest annähernd, nämlich weiter runter mit dem Gelände. Redet euch doch einfach zusammen und findet eine gemeinsame Lösung. |
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Nein, in diesem Fall verschenkst du gar nichts. Die bestehende Böschung auf deinem Grundstück würde nur flacher. Wenn du tiefer abgraben willst als der Nachbar, muss du dich selbst um die Mauer kümmern. |
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Ich denke, dass viele hier über den letzten Planausschnitt einigermaßen überrascht waren, da sie sich die Situation aufgrund deiner Schilderung im Eingangsthread ganz anders vorgestellt haben. Jetzt is natürlich alles klar und @Hobbyplaner hats in einer Zeile beantwortet: Als einzige Ergänzung kann man dazu noch sagen: Und das hättest du immer machen müssen und nicht erst, weil der Nachbar jetzt eine Straße baut. |
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Ja, der Zaun gehört mir und die blaue Linie ist die Grundstücksgrenze. Wir sind jetzt eh im Gespräch, um eine Lösung zu finden. Ich hätte den Plan gleich anhängen sollen, sorry. Wir durften lt. Gemeinde das Gelände nicht verändern, also nicht abgraben etc. |
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Sei froh dass er es jetzt macht und du im Zuge dessen dein Gelände verbessern kannst... und zusammenreden für eine gute Lösung, ist sicher der beste Weg :) Ich nehme an es geht primär um die Kosten, den Zaun tiefer zu setzen. |
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