« Baurecht  |

Nachbar Einfriedung und Bauhöhe

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  peterpan93
31.8. - 2.9.2020
18 Antworten | 10 Autoren 18
18
Hallo, 

kaum begonnen schon die ersten faxen. 

Mein Nachbar baut zeitgleich mit mir und ist etwas weiter. Er hat seine Bodenplatte etwas tiefer als den "Nullpunkt" laut Vermesser verbaut. Da er nun mit seinem Haus tiefer stehen wird als meins (Grundstücke sind leicht fallend) verlangt er von mir, dass ich auf meiner linken Seite (von Haus Richtung Süden schauend) den Boden betoniere 80cm tief und 45m lang, also gabze Grundstücksgrenze, damit das Regenwasser nicht zu ihm rübersickert und er probleme bekommt. 

Kostenpunkt nur Material abartig hoch.  
meine Frage: muss ich auf das Rücksicht nehmen ? Bzw Ich muss ja meine rechte Seite, wenn man aufs Haus schaut, Einfrieden. Kann ich doch so machen wie ich will, oder ?

danke

  •  rabaum
  •   Gold-Award
31.8.2020  (#1)
Einfriedung ist auch eine Reihe von Pflöcken mit Latten drangeschraubt.

Habt ihr einen Hang? Dass hier Wasser von oben nach unten kommt ist ortsüblich und zu dulden. Der Nachbar kann hier gar nichts fordern.

1
  •  Marylu
  •   Bronze-Award
31.8.2020  (#2)
Wie wäre es wenn der Nachbar selber eine Gartenmauer aufstellt?

1
  •  peterpan93
31.8.2020  (#3)
Er meinte weil er schon begonnen hat und ich nach ihm, dass ich das machen müsse. 
er ist halt beim Baunull um min. 30cm drunter. Hat tiefer gegraben. Somit liegt mein Grund nimmer 30cm höher wie ursprünglich sondern min. doppelt so viel. 
da nun das regenwasser von mir auf seine Seite abfließen wird und er eh schon tiefer liegt, wird alles irgendwann feucht. Daher die betoneinfriedung, welche aber finanziell absolut nicht tragbar ist weil der aufwand sehr hoch ist. 
Ich nöchte eventuelle Streitigkeiten jetzt schon eindämpfen. Die Gemeinde meint, dass der Plan einzuhalten sein hat. Wer Baufehler verschuldet muss sie tragen.

aber ist das auch rechtlich tatsächlich so ? Gemeinde ist auch bur Behörde und nicht Justiz :/ 




1


  •  chrismo
  •   Gold-Award
31.8.2020  (#4)

zitat..
rabaum schrieb: Habt ihr einen Hang? Dass hier Wasser von oben nach unten kommt ist ortsüblich und zu dulden.

Sehe das auch so. Das Wasser würde ja so oder so auf sein Grundstück rinnen, egal ob jetzt 30cm oder 60cm Differenz sind.

1
  •  Notausgang
  •   Bronze-Award
31.8.2020  (#5)
Ich würde ihm ein faires Angebot machen: du kannst ihm auf seine Kosten die erforderliche Fläche (wahrscheinlich mehr als 20m²) zu einem ortsüblichen Preis abtreten und er kann dort auf seine Kosten die von ihm benötigte Mauer errichten.

Ein OGH-Urteil zum Thema:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20140826_OGH0002_0100OB00045_14M0000_000/JJT_20140826_OGH0002_0100OB00045_14M0000_000.html

Diese gesetzliche Regelung differenziert nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zwischen unmittelbaren und mittelbaren Einwirkungen (direkten und indirekten Immissionen) auf das Grundstück des Nachbarn, je nach dem, ob die Tätigkeit des anderen Eigentümers unmittelbar auf die Einwirkung gerichtet ist oder letztere nur zufällig eintritt (1 Ob 169/06v, SZ 2006/152). Vom Begriff einer direkten oder indirekten Immission nicht erfasst ist die natürliche Beschaffenheit des Nachbargrundstücks. Daher lösen etwa die natürlichen Abflussverhältnisse keine nachbarrechtliche Haftung aus (Eccher/Riss in KBB4 § 364 Rz 8 mwN). Der Grundeigentümer ist auch nicht verpflichtet, Hangwasser oder eine Hangquelle einzufangen oder den natürlichen Wasserablauf zu verändern, damit das Wasser nicht auf das Nachbargrundstück gelangt (1 Ob 279/02i mwN). 

1
  •  querty
  •   Gold-Award
31.8.2020  (#6)

zitat..
Notausgang schrieb: du kannst ihm auf seine Kosten die erforderliche Fläche (wahrscheinlich mehr als 20m²) zu einem ortsüblichen Preis abtreten

Man kann doch nicht einfach einen Teil seines Grundes dem Nachbarn überlassen. Dann müsste man das ja im Grundbuch nachtragen mit allen Folgekosten, geschweige denn ev. möchte man das ja gar nicht.

Mit den 30cm davor war es für den Nachbarn kein Problem, dann macht er einen "Fehler", baut 30cm tiefer und jetzt ist es für ihn ein Problem und du sollst dieses lösen? Ich würde den Nachbarn mal fragen, ob er diese Forderung ernst meint.


1
  •  MartinSt
  •   Silber-Award
31.8.2020  (#7)
Wenn das deine linke Seite ist, ist das dann nicht seine rechte und er ist für die Einfriedung verantwortlich, in welcher Form auch immer?

1
  •  Notausgang
  •   Bronze-Award
31.8.2020  (#8)

zitat..
querty schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Notausgang: du kannst ihm auf seine Kosten die erforderliche Fläche (wahrscheinlich mehr als 20m²) zu einem ortsüblichen Preis abtreten

Man kann doch nicht einfach einen Teil seines Grundes dem Nachbarn überlassen. Dann müsste man das ja im Grundbuch nachtragen mit allen Folgekosten, geschweige denn ev. möchte man das ja gar nicht.

Mit den 30cm davor war es für den Nachbarn kein Problem, dann macht er einen "Fehler", baut 30cm tiefer und jetzt ist es für ihn ein Problem und du sollst dieses lösen? Ich würde den Nachbarn mal fragen, ob er diese Forderung ernst meint.

war eher als Scherz gemeint - ich gehe davon aus, dass den Nachbar das Thema dann doch nicht mehr als so wichtig betrachtet wenn er grob geschätzt
5.000 EUR für die "sinnlos" versiegelte Fläche (für einen normalen Zaun oder eine Hecke wäre kein derartiges Fundament nötig)
>1000 EUR für Vermessung etc.
1.000-2000 EUR für Beton (ggf zzgl 500 EUR für Betonpumpe)
500-1000 EUR für Baggerarbeiten
Arbeitszeit
etc. bezahlen muss

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
31.8.2020  (#9)

zitat..
MartinSt schrieb: Wenn das deine linke Seite ist, ist das dann nicht seine rechte und er ist für die Einfriedung verantwortlich, in welcher Form auch immer?

Die Frage der Einfriedung ist für das Thema Wasser zum Nachbarn völlig irrelevant.


1
  •  Marylu
  •   Bronze-Award
31.8.2020  (#10)
Was steht bezüglich Wasser in Deiner Baubewilligung, was steht in seiner?

1
  •  peterpan93
31.8.2020  (#11)

zitat..
Marylu schrieb: Was steht bezüglich Wasser in Deiner Baubewilligung, was steht in seiner?

Naja regenwasser im grund versickern auch beim nachbarn. 

zitat..
Notausgang schrieb: Ich würde ihm ein faires Angebot machen: du kannst ihm auf seine Kosten die erforderliche Fläche (wahrscheinlich mehr als 20m²) zu einem ortsüblichen Preis abtreten und er kann dort auf seine Kosten die von ihm benötigte Mauer errichten.

Ein OGH-Urteil zum Thema:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20140826_OGH0002_0100OB00045_14M0000_000/JJT_20140826_OGH0002_0100OB00045_14M0000_000.html

Diese gesetzliche Regelung differenziert nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zwischen unmittelbaren und mittelbaren Einwirkungen (direkten und indirekten Immissionen) auf das Grundstück des Nachbarn, je nach dem, ob die Tätigkeit des anderen Eigentümers unmittelbar auf die Einwirkung gerichtet ist oder letztere nur zufällig eintritt (1 Ob 169/06v, SZ 2006/152). Vom Begriff einer direkten oder indirekten Immission nicht erfasst ist die natürliche Beschaffenheit des Nachbargrundstücks. Daher lösen etwa die natürlichen Abflussverhältnisse keine nachbarrechtliche Haftung aus (Eccher/Riss in KBB4 § 364 Rz 8 mwN). Der Grundeigentümer ist auch nicht verpflichtet, Hangwasser oder eine Hangquelle einzufangen oder den natürlichen Wasserablauf zu verändern, damit das Wasser nicht auf das Nachbargrundstück gelangt (1 Ob 279/02i mwN).

Vielen dank für den Auszug und die Mühe. Werde es mit der gemeinde abklären.




1
  •  derLandmann
  •   Silber-Award
31.8.2020  (#12)
Laut Plan wäre die Höhendifferenz 30cm.
Weil er zu tief bau sinds jetzt 60cm.

Selbst wenn er bis nach China baggert kommt deswegen nicht mehr Wasser zu ihm. Die Argumentation ist doch komplett schwachsinnig. Du musst hier gar nichts, und würde ich auch nicht. 

1
  •  VWG40
  •   Gold-Award
31.8.2020  (#13)
Irgendwie schon frech von ihm.

Er baut nicht nach seinem Plan und du sollst dann noch dafür gerade stehen?
Solange du nicht dein Regenwasser zu ihm leitest kann er glaub ich gar nichts machen.
Dann muss er eben eine Drainage machen.
Das ist nun mal so das Wasser von oben kommt.

Mein Nachbar ist auch mind. 2m tiefer als ich und es war nie ein Problem für ihn.

Über das muss man sich vorher gedanken machen.
Dann hätte er bei deiner Bewilligung Einspruch erheben müssen.

So sehe ich das halt

1
  •  peterpan93
2.9.2020  (#14)
So sehe ich das auch Drainage will er nicht wegen dem Kostenfaktor aber mich zum Sockelbau auffordern.

habe es mal der gemeinde weitergeleitet, diese meinte, der plan muss eingehalten werden, es darf keine Abweichung geben.

alles weitere wird dann interessant wenns in NÖ anfängt ordentlich zu schütten 😂

aber danke für die zahlreichen infos 👏 

1
  •  querty
  •   Gold-Award
2.9.2020  (#15)
Oje...das kann ja noch lustig werden mit so einem Nachbarn, wo man streitet statt sich gegenseitig zu helfen...

1
  •  FlyingEisbaer
2.9.2020  (#16)

zitat..
MartinSt schrieb: Wenn das deine linke Seite ist, ist das dann nicht seine rechte und er ist für die Einfriedung verantwortlich, in welcher Form auch immer?

Kurz offtopic aber zum hachhaken für mich persönlich. Ist es - wenn im Bebauungsplan nicht anders vermerkt - immer noch so , dass man für die Einfriedung auf der von vorne gesehen rechten Seite des Grundes verantwortlich ist, oder?

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
2.9.2020  (#17)
Ja, die rechte Seite vom Haupteingang laut ABGB.
https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/858


1
  •  FlyingEisbaer
2.9.2020  (#18)
Danke!

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: [Gelöst] Gebäudehöhe bei Hanglage