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Nachbar will das ich Zaunmitzahle "rechte seite"

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  •  schurkraid
11.11. - 14.11.2022
15 Antworten | 10 Autoren 15
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Hallo ich bin OÖ und mein Nachbar will nun das ich seine seite nunmitzahle,

er hat den zaun erstmal "das fundament hingestellt" aus seiner seite, und nun meinte er plötzlich ob es passt das er diesen zaun wählt, ich sage ja wieso nicht und dann sagt er ja das ich mitzahlen soll,

er sagte da er das fundament selbst hingebaut hat verlange er da nur das material aber der eientlich zaun selbst dann die hälfte der kosten tragen soll.

kann mir aber auch aussuchen welchen zaun da hinkommt obs nen teurer oder billiger wird dann,

er meinte auch das es wenns darum geht dann er den zaun auch halb auf mein grundstück hätte bauen können ,

ich ich bezweifle das ganze wie siehts in dem fall den aus? ich meine ich will auch absolut kein streit anfangen da mein andrer nachbar schon nicht ganz dicht im kopf ist und ich mit dem nicht auch noch streiten will hab ich absolut kein bock auf das thema ehrlich gesagt,

Er meinte das fundament vom zaun selbst steht ja ca 1 meter vom boden heraus das kann ich gestalten wie ich will,

wenn ich da aber jetzt nicht mitzahle bezweifle ich das ich das dann noch so machen darf wie ich will

hab da mal ein bild drangehängt hoffe das man das so kapiert, grün ist haupstraße,rot ist nebenstraße, blau ist einfahrt und der eingang wo er bzw ich reingehe,

wie siehts also in dem fall aus, mein haus ist das auf der haupstraße und seins das hintere, das zwischen den 2 grundstücken um den zaun gehts dann.


2022/20221111740592.png

  •  tomsl
  •   Bronze-Award
11.11.2022  (#1)
Er baut auf SEINEM Grundstück etwas, und DU sollst mitzahlen?

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  •  schurkraid
11.11.2022  (#2)

zitat..
tomsl schrieb:

Er baut auf SEINEM Grundstück etwas, und DU sollst mitzahlen?

es geht ja net darum es geht darum ob er überhaupt auf meinen das auch bauen hätte dürfen und ich eigentlich sowieso mitzahlen hätte müssen

wenn er das auf sein grundstückbaut obwohl er es ohne probleme mit mir teilen könnte dann finde ich das wiederum voll korrekt von ihm und hab da auch kein problem mitzuzahlen weils eh gesetz wäre er hat mirsozusagen dann bissel grund geschenkt,

während aber in dem fall ob die rechte seite hier sowieso von ihm zu tragen ist ich das nicht miteinsehe da mitzuzahlen


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  •  kernoel
  •   Gold-Award
11.11.2022  (#3)
Er darf nur auf seinen Grund bauen und du musst nichts mitzahlen. 

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  •  BauHund
11.11.2022  (#4)
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190050.html


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
11.11.2022  (#5)
Worauf man sich hier gerne beruft - das mit der rechten Seite - kommt aus dem ABGB § 858.

Dort steht aber nicht, dass ich einen Zaun in irgendeiner Güte errichten muss, sondern es heißt, dass der Raum einzuschließen sprich einzufrieden ist. Das können auch eingeschlagene Kanthölzer mit angeschraubten Schwartlingen sein. Wie wenig hier gerade noch ausreicht kann vielleicht @Karl10 aus seiner Erfahrung oder der Rechtsprechung berichten. 

Noch weniger zulässig ist das Hirngespinst, dass ich mir einen Wunschzaun hinstelle, und den Nachbarn dann zahlen lasse, weil er ja der 'Rechte' ist.

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  •  fiji1
11.11.2022  (#6)
Der Begriff "Beamtenstaub" passt auf den §858 ABGB aus dem Jahre 1811 wirklich gut.

https://eurolawyer.at/wp-content/uploads/pdf/200-Jahre-ABGB.pdf


2022/20221111689183.png

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
14.11.2022  (#7)

zitat..
schurkraid schrieb: er meinte auch das es wenns darum geht dann er den zaun auch halb auf mein grundstück hätte bauen können

Der is gut. 😂

zitat..
schurkraid schrieb: Er meinte das fundament vom zaun selbst steht ja ca 1 meter vom boden heraus das kann ich gestalten wie ich will

Auch nicht schlecht.🤣


zitat..
schurkraid schrieb: wie siehts also in dem fall aus, mein haus ist das auf der haupstraße und seins das hintere, das zwischen den 2 grundstücken um den zaun gehts dann.

Jeder muss auf seinem Grund bleiben und die Einfriedung dementsprechend umsetzen. Das gleiche gilt für die Kosten und Gestaltungsmöglichkeit. Auch das Fundament ist noch immer auf seinem Grund und da hast du keine Entscheidungs bzw. Gestaltungsmöglichkeit. Der Kluge bleibt auch paar cm von der Grenze weg, damits später kein Kritikpotential gibt.

Aaaaaber man kann sich auch einigen und einvernehmlich das ganze lösen damits nur einen Zaun braucht. Sollte aber auch eine Regelung zum Eigentum/Erhaltung mit einschliessen.




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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
14.11.2022  (#8)
Blöd von ihm war dass er die Sache in die Hand genommen habt, wenn eigentlich der Threadersteller auf seinem Grundstück einen Zaun bauen sollte/müsste. Ihr werdet euch schon einigen... Aber Fundament schon zu Materialkosten auf dem Grund vom Nachbarn gebaut klingt erst einmal nach einem guten Deal 😆

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  •  querty
  •   Gold-Award
14.11.2022  (#9)
Wow, hast ja echt Glück mit deinen Nachbarn... 😏
Eigentlich hat er dann auf seinem Grund einen Zaun für dich gebaut?!

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
14.11.2022  (#10)

Edith: okay es geht ja doch um die rechte Seite das Nachbarns. Dann kann er auf seinem Grundstück seinen Zaun bauen. Zeig ihm einfach den Ausschnitt der Bauordnung wo das so steht.

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
14.11.2022  (#11)
@­MalcolmX ich glaube das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, oder? Bei uns z.B. ist das nirgends geregelt, zumindest sagte man (Gemeinde) mir das so.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
14.11.2022  (#12)

zitat..
tomsl schrieb:

@­MalcolmX ich glaube das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, oder? Bei uns z.B. ist das nirgends geregelt, zumindest sagte man (Gemeinde) mir das so.

Im Burgenland steht es auch in der Bauordnung  😉

Bei uns gibt es halt dort schon einen Bestandszaun weil der Nachbar das All die Jahre so wollte weil rundherum nix war.
Da werde ich jetzt auch nicht Zentimetersuchen gehen 😆


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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
14.11.2022  (#13)

zitat..
MalcolmX schrieb: Im Burgenland steht es auch in der Bauordnung 😉

Aso? 😂

Naja bei uns war es egal. Links haben wir noch lange keine Nachbarn, drum haben wir gleich  auf allen Seiten (außer hinten, da war schon eine Mauer) eine Einfriedung gemacht. Das war bei uns wegen dem Kind eher zeitkritisch. Ich werde dem zukünfigen Nachbarn dann die Rechnung überreichen 😋

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
14.11.2022  (#14)
Indirekt wohl schon, ich glaube letztlich läuft es immer aufs ABGB hinaus...

Ich sehe sowas auch eher aus praktischer Sicht, aber hab die Lage zuerst in diesem Fall verkehrt herum eingeschätzt. 
Da kann der Nachbar wohl nix machen und muss selber die Krot fressen. Der Threadersteller wird dann logischerweise den Zaun zur Hauptstraße hin machen müssen... und der nächste Nachbar denn den nächsten Zaun oberhalb... 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.11.2022  (#15)

zitat..
MalcolmX schrieb: Zeig ihm einfach den Ausschnitt der Bauordnung wo das so steht.

Wo genau steht das? Kannst vielleicht den § nennen!

zitat..
MalcolmX schrieb: Dann kann er auf seinem Grundstück seinen Zaun bauen.

Warum sollte er denn nicht können/dürfen? Es gibt ja wohl nirgendwo ein Verbot zur Errichtung eines Zaunes, oder?

zitat..
MalcolmX schrieb: Indirekt wohl schon, ich glaube letztlich läuft es immer aufs ABGB hinaus...

Was meinst jetzt mit "indirekt"?? Steht jetzt was im Baugesetz oder nicht?




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