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Er baut auf SEINEM Grundstück etwas, und DU sollst mitzahlen? |
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es geht ja net darum es geht darum ob er überhaupt auf meinen das auch bauen hätte dürfen und ich eigentlich sowieso mitzahlen hätte müssen wenn er das auf sein grundstückbaut obwohl er es ohne probleme mit mir teilen könnte dann finde ich das wiederum voll korrekt von ihm und hab da auch kein problem mitzuzahlen weils eh gesetz wäre er hat mirsozusagen dann bissel grund geschenkt, während aber in dem fall ob die rechte seite hier sowieso von ihm zu tragen ist ich das nicht miteinsehe da mitzuzahlen |
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Er darf nur auf seinen Grund bauen und du musst nichts mitzahlen. |
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https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190050.html |
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Worauf man sich hier gerne beruft - das mit der rechten Seite - kommt aus dem ABGB § 858. Dort steht aber nicht, dass ich einen Zaun in irgendeiner Güte errichten muss, sondern es heißt, dass der Raum einzuschließen sprich einzufrieden ist. Das können auch eingeschlagene Kanthölzer mit angeschraubten Schwartlingen sein. Wie wenig hier gerade noch ausreicht kann vielleicht @Karl10 aus seiner Erfahrung oder der Rechtsprechung berichten. Noch weniger zulässig ist das Hirngespinst, dass ich mir einen Wunschzaun hinstelle, und den Nachbarn dann zahlen lasse, weil er ja der 'Rechte' ist. |
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Der Begriff "Beamtenstaub" passt auf den §858 ABGB aus dem Jahre 1811 wirklich gut. https://eurolawyer.at/wp-content/uploads/pdf/200-Jahre-ABGB.pdf 1 |
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Der is gut. 😂 Auch nicht schlecht.🤣 Jeder muss auf seinem Grund bleiben und die Einfriedung dementsprechend umsetzen. Das gleiche gilt für die Kosten und Gestaltungsmöglichkeit. Auch das Fundament ist noch immer auf seinem Grund und da hast du keine Entscheidungs bzw. Gestaltungsmöglichkeit. Der Kluge bleibt auch paar cm von der Grenze weg, damits später kein Kritikpotential gibt. Aaaaaber man kann sich auch einigen und einvernehmlich das ganze lösen damits nur einen Zaun braucht. Sollte aber auch eine Regelung zum Eigentum/Erhaltung mit einschliessen. |
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Blöd von ihm war dass er die Sache in die Hand genommen habt, wenn eigentlich der Threadersteller auf seinem Grundstück einen Zaun bauen sollte/müsste. Ihr werdet euch schon einigen... Aber Fundament schon zu Materialkosten auf dem Grund vom Nachbarn gebaut klingt erst einmal nach einem guten Deal 😆 |
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Wow, hast ja echt Glück mit deinen Nachbarn... 😏 Eigentlich hat er dann auf seinem Grund einen Zaun für dich gebaut?! |
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Edith: okay es geht ja doch um die rechte Seite das Nachbarns. Dann kann er auf seinem Grundstück seinen Zaun bauen. Zeig ihm einfach den Ausschnitt der Bauordnung wo das so steht. |
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@MalcolmX ich glaube das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, oder? Bei uns z.B. ist das nirgends geregelt, zumindest sagte man (Gemeinde) mir das so. |
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Im Burgenland steht es auch in der Bauordnung 😉 Bei uns gibt es halt dort schon einen Bestandszaun weil der Nachbar das All die Jahre so wollte weil rundherum nix war. Da werde ich jetzt auch nicht Zentimetersuchen gehen 😆 |
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Aso? 😂 Naja bei uns war es egal. Links haben wir noch lange keine Nachbarn, drum haben wir gleich auf allen Seiten (außer hinten, da war schon eine Mauer) eine Einfriedung gemacht. Das war bei uns wegen dem Kind eher zeitkritisch. Ich werde dem zukünfigen Nachbarn dann die Rechnung überreichen 😋 |
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Indirekt wohl schon, ich glaube letztlich läuft es immer aufs ABGB hinaus... Ich sehe sowas auch eher aus praktischer Sicht, aber hab die Lage zuerst in diesem Fall verkehrt herum eingeschätzt. Da kann der Nachbar wohl nix machen und muss selber die Krot fressen. Der Threadersteller wird dann logischerweise den Zaun zur Hauptstraße hin machen müssen... und der nächste Nachbar denn den nächsten Zaun oberhalb... |
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Wo genau steht das? Kannst vielleicht den § nennen! Warum sollte er denn nicht können/dürfen? Es gibt ja wohl nirgendwo ein Verbot zur Errichtung eines Zaunes, oder? Was meinst jetzt mit "indirekt"?? Steht jetzt was im Baugesetz oder nicht? |
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