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Baurechtlich ist das Haus bewilligt, wo es steht, auch wenn die Grenze nun aufgrund der neuen Vermessung näher als eigentlich erlaubt herangerückt ist. Neu- und Zubauten müssen jedoch wieder mit ausreichend Abstand zu der Grundgrenze errichtet werden. Ob der Käufer hier trotzdem Ansprüche stellen kann, würde ich mit einem Juristen klären.
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Danke für die Antwort. Sanieren kann er ohne weiteres, oder? |
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Naja sicher dass der Bescheid gilt über das Gesetz? Es heißt ja immer "Schwarzbau" verjährt nie |
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Es wird explizit verlangt, das die Abstände eingehalten wurden. Es wurde geforderd, dass eine Baufirma die Lage absteckt und dies dem Bauamt vorführt, es gab eine Rohbaubeschau und eine Endabnahme. In der Benützungsbewilligung wird explizit bestätigt, dass dies erfüllt wurde. Die Nachbargrunsücke wurden inzwischen verkauft und mit einem Neubau bebaut. Möglicherweise hat sich der Grenzverlauf inzwischen geändert. Ein Schwarzbau ist ein ungenehmigter Bau. Dies war hier nie der Fall. Der Einreichplan wurde eingehalten und das Gebäude wurde wie verlangt situiert. |
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Morgen! Sowas ähnliches gab es bei unserern Nachbarn auch. Da ist, nach dem Kauf, mit ser Planung von Um/Anbauten begonnen und festgestellt worden, dass das Haus nicht 2m (wie bei der ursprünglichen Genehmigung notwendig) sondern nur 1,6m Abstand zur GG aufweist. Zumindest in Oö gibt's dafür seit kurzem eine Möglichkeit, solche fehler nachträglich zu legalisieren. Fg
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Gut möglich das es hier Ausnahmen hinsichtlich der erlaubten Bebauung (z. B. nachträglich Aufbringung von WD) innerhalb der seitlichen Abstände gibt (wie z. B. in der NÖ BO). Auf jeden Fall möglich sollte die Sanierung ohne Erweiterung der bewilligten Außenhülle (Zubauten) sein. Bzgl. der genannten Ausnahmen bitte selbst im steirmärkischen Baugesetz nachlesen. Befasse mich hauptsächlich nur mit der NÖ BO und allgemeinen baurechtlichen Auskünften.
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Danke für die Antworten. Da zum Zeitpunkt der Errichtung möglicherweise noch andere Grenpunkte als Bezug verwendet wurden, denke ich dass es keine großen Probleme geben sollte. Das Nachbargrundstück wurde geteilt und vor ein paar Jahren mit einem Neubau versehen. |
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