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Nebengebäude - Ab wann zählts? [Stmk]

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  •  cyborg31
  •   Bronze-Award
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
4.10. - 7.10.2018
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo Leute,

wir haben folgendes Problem in der Steiermark:
Unser Nebengebäude steht direkt an der Grundstücksgrenze und schließt auch an das Hauptgebäude an. Die hintere Stahlbetonwand wurde nun von der Baufirma in einem Stück durchgezogen, und es wurde kein Dämmstreifen zwischen Nebengebäude (beheizt) und Hauptgebäude gelegt. Skizze anbei.


2018/20181004716884.png

Die Gemeinde meint nun, da die Wand in einem Stück durchgeht, dass es sich nicht mehr um ein Nebengebäude handelt, sondern um einen weiteren Teil des Hauses.

Das Problem? Die 3m Geschosshöhe für Nebengebäude halten wir ein, wenn es jedoch ein Teil des Hauses ist, dann dürfen wir nur im Mittel 1.5m über dem Erdniveau mit dem "Nebengebäude" rausstehen, da es auf der Grundstücksgrenze steht.
Durch unsere Hanglage und die derzeitigen Höhen geht sich das auf keinen Fall aus.

Inwiefern gibt es hier also noch Möglichkeiten, das Nebengebäude auch als solches durchzubekommen? Sollte man evtl. noch eine Stahlbetonwand vor die angrenzende Hausmauer stellen, um so die Abtrennung vom Hauptgebäude in der Argumentation der Gemeinde zu schaffen?

Danke und schöne Grüße!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.10.2018  (#1)

zitat..
cyborg31 schrieb: Die Gemeinde meint nun, da die Wand in einem Stück durchgeht, dass es sich nicht mehr um ein Nebengebäude handelt, sondern um einen weiteren Teil des Hauses.


Woher weiß die Gemeinde eigentlich dieses Detail der Bauausführung???

zitat..
cyborg31 schrieb: Sollte man evtl. noch eine Stahlbetonwand vor die angrenzende Hausmauer stellen, um so die Abtrennung vom Hauptgebäude in der Argumentation der Gemeinde zu schaffen?


Das wird nichts bringen. Die baulich-konstruktive Verbindung/Einheit bleibt ja trotzdem bestehen.

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  •  cyborg31
  •   Bronze-Award
7.10.2018  (#2)
Die Gemeinde war früh auf der Baustelle, um diese zu begutachten, und dabei ist ihnen dies aufgefallen. Info kam vom netten Nachbarn ;)

Die Frage wäre gewesen, wenn ich die Decke des Nebengebäudes auf neu eingezogene Mauern auflege, ob sie dann nicht als eigene Einheit zählen könnten.

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