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eine Gartenhütte unter 10m² Fläche und 3m Höhe ist bewilligungs- und anzeigefrei. D.h. die kannst ganz einfach aufstellen und sie zählt nicht zur "100m²-Beschränkung für Nebengebäude im Bauwich. |
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Vielen Dank für deine Antwort! Das heißt ich kann die Gartenhütte direkt an die Grundstücksgrenze stellen? |
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Ja. Die Hütte zählt nicht und unterliegt auch keinen Vorschriften |
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