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2cm. wow. wenn das kein Grund für einen jahrelangen Rechtsstreit ist. Ist dir eigentlich hauptberuflich fad oder bist du nur streitsüchtig?? 3 |
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ein wenig hilfreiches kommentar und direkte konfrontation - bravo, selber von streitsüchtig und langeweile sprechen. |
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na wow. Du scheinst ja bares geld zu verschenken zu haben? Ich schick dir per PN meine Kontodaten, überweist mir halt die paar Euros die für dich wohl ohne weiteres zu verschenken sind! Ps: nur dein Kommentar ist noch blöder und unnötiger als meins |
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Wenn sich herausstellt, dass das Nebengebäude neben der Grundgrenze steht, würde ich auf deren Kosten beim Notar einen Vertrag aufsetzen, dass sie durch den Bau des Nebengebäudes keinen cm von eurem Grundstück ersitzen und dass ihr jederzeit das Recht habt, die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes einzufordern. Damit wäre das für mich erledigt. Bei unserem Grundstück ist der Fall ähnlich, die Regenrinne hängt in dem Fall auf unser Grundstück. |
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Den bisherigen Kommentaren ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen > auf gute Nachbarschaft!! Einzig konstruktiver einwand: Schon mal hinterfragt welche "Ungenauigkeiten" bei solchen Vermessungspunkten möglich sind? Da kann sich das ganze "Problem" gleich in Luft auflösen, wird das Verhältnis mit dem Nachbarn allerdings nicht mehr retten! Aber jeder ist seines Glückes....... |
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Kannst Du mal eine Skizze von den Gegebenheiten machen, damit sich ein besseres Bild von der Situation machen kann? Wesentlich finde ich die Frage, inwiefern auf die Grenzpunkte, über welche Du die Schnur gespannt hast, überhaupt Verlass ist. 2cm klingt erst mal nach nicht viel, es wird aber durch den Putz noch um ein paar cm mehr werden. Es ist mit Sicherheit nicht in Ordnung, ich würde deswegen aber keinen Streit mit den neuen Nachbarn vom Zaun brechen. Die Baufirma darf man für so einen unprofessionellen Fehler aber durchaus zur Rechenschaft ziehen. Wenn es sich nach Prüfung durch einen Geometer wirklich um ein paar cm um ist, dann würde ich den Sachverhalt für mögliche bauliche Veränderungen in ein paar Jahrzehnten schriftlich festhalten und von allen Beteiligten anerkennen und unterfertigen lassen. Ev. könnte Dein Nachbar mit einer entsprechenden Korrektur des weiteren Verlauf dieser Grenze eine Kompensation leisten. |
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Danke für den Kommentar. https://www.meingrundstueck.at/Lexikon/Genauigkeit_und_Messtoleranzen.html Wirklich wegen 2cm die Nachbarschaft aufs Spiel setzen? Ich glaub es würde sich lohnen das Thema bei einem gemütlichen Bier ad akta zu legen |
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Danke mal an Alle! Ich zitiere jetzt mal nicht alle "guten" und hilfreichen Passagen! Mir geht es nicht um Streit oder irgendeine Beeinträchtigung der zukünftigen nachbarschaftlichen Gemeinschaft. Ich wollte mich einfach mal erkundigen, ob das durchaus als Schlampigkeitsfehler der Baufirma gesehen werden kann und diese verpflichtet wäre uns eine Entschädigung anzubieten?. Die Nachbarn können ja nix dafür. Uns ist eine angenehme Nachbarschaft natürlich viel wichtiger als wegen so einer "Kleinigkeit" von Beginn an zerstritten zu sein. Danke! |
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Das würde ich jetzt vorerst auch einmal meinen ohne die genaue Situation zu kennen. Bei uns würde das niemals funktionieren.... Ich verstehe zwar deinen Ansatz, bin mir aber sicher, dass das deinen Nachbarn auch ziemlich unangenehm sein wird. Niemand möchte es sich unbedingt mit seinen Nachbarn verscherzen. Wartet einmal das Gespräch der Nachbarn mit deren Baumeister ab. Sollte es wirklich auf eurem Grundstück sein, dann wird sich eine Lösung finden. Wir hatten immer ein unangenehmes Verhältnis mit unserem Nachbarn und bei der Grenzvermessung ging es darum, dass sie gerne eine Dämmung am Haus anbringen würden (ging vorher wegen unserem Altbau und geschlossener Bauweise nicht). Kostet uns 2cm. War es uns damals wert denn seitdem passt alles. Selbst wenn einmal ein Auto bei ihm steht gibt es nix. Würde aber schriftlich festgehalten, dass das nur für die Dämmung ist. Damit will ich nur sagen, dass man natürlich auf sich und seinen Besitz achten sollte, aber auch abwägen sollte. Gute Nachbarschaft kann nichts ersetzen. |
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Die Frage wäre, wie du auf deine Grenzpunkte überhaupt kommst. Grenzkataster oder (ungenauer) Grundsteuerkataster. Davon leitet sich dann auch ab, ob es überhaupt eine Ersitzung geben kann oder ob diese an sich grundsätzlich ausgeschlossen ist (Grenzkataster), auch ohne kompliziert beim Notar etwas zu machen. Wenn es der ungenaue Kataster ist, kann sich rasch herausstellen, dass die Grenze vielleicht sogar noch ein paar cm weiter auf deinem jetzigen Grund verläuft (oder umgekehrt). Welches Bundesland ist es bzw. wurde vor dem Bau eine Grenzverhandlung/Grenzvermessung gemacht? |
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Meine Eltern hatten sich vor 25 Jahren auch um ein paar cm vertan, sodass die Dämmung und der Putz, ca. 4cm auf der Grundstückseite des Nachbarn war. Vor 25 Jahren haben alle gesagt, egal das passt schon. Tja nach einigen Jahren gab es Streit in der Nachbarschaft, eine Anzeige des Nachbarn und er kann sich an keine Vereinbarung erinnern. Ende vom Lied, Rückbau.... Wenn sich herausstellt, dass sie wirklich auf eurem Grund sind, würde ich definitiv eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen. |
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Es handelt sich um neu aufgeschlossene Gründe, die durch Neuparzellierung enstanden sind. D.h. die Vermessungspunkte sind sehr gut erkennbar bzw wurden Diese von uns bei Kauf abgegangen. Natürlich kann meine Messung Mist sein - denke aber mit Putz und/oder Fassade, sind wir dann schon deutlicher über der Grenze. Wir warten mal auf die Rückmeldung und schauen dann weiter. Genau wegen solchen Dingen wie "ersitzen" und "Rückbau" kam die Frage auf - Danke! |
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Auch aus meiner Sicht müssen Grenzen eingehalten werden.Der Baumeister hat die Verpflichtung beim Vermessen darauf zu achten.Kommischer Weise wird zu Meist weiter hinausgebaut und selten hineingerückt. Gute Nachbarschaft ist sehr wichtig!,aber das gilt für beide Nachbarn.Warum hat der Nachbar,der rübergebaut hat,keine Sicherheit beim Vermessen berücksichtigt? Richtig ist:Gerichtsstreitigkeiten können sehr teuer werden,eine außergerichtliche Einigung sollte unbedingt angestrebt werden! |
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im cm Bereich kann es zu Ungenauigkeiten kommen. Nicht im mm Bereich. Ob da die 2 cm reinfallen (mit Putz vl. 4 cm) wird dir ein Geometer besser erklären können. Er (der Baumeister) wird aber auch das Grundstück benützen müssen, wenn er den Putz drauf gibt. Und wenn er genau auf die Grenze baut, dann bräuchte er auch eine Möglichkeit zur verputzen oder dgl. Vielleicht brauchst selber mal was vom Nachbarn! |
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ist auch die Frage, ob die Garage nicht gedämmt wird. Ich würde nicht auf die Idee kommen meine Garage nicht zu dämmen. Reden hilft! Sprich den Nachbarn freundlich drauf an. |
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nein, du liest da den Text wie du ihn lesen willst es geht da um angebrachte Grenzmarkierungen, die Markierungen selbst können ungenau sein, keine Garantie auf Genauigkeit sozusagen aber eine amtlich genau festgestellte Grenze bleibt eine genau festgestellte Grenze und drüber ist drüber, jeder darf nur auf seinem eigenen Grundstück bauen |
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die amtlich genau festgestellte Grenze orientiert sich aber an den Markierungen, es sei denn es gibt noch weitere Anhaltspunkte der Vermessung, oder? Trotzdem Achtung: die Toleranz könnte auch in die andere Richtung arbeiten. Sprich wenn du dich genau an die Grenze haltest, sollte es passen, wenn du 2cm drüber baust, könnte es sein, dass du noch innerhalb der Toleranz bist, es wäre aber ebenso gut möglich, dass die Grenze selber schon die Toleranz ausnutzt (also an sich eigentlich 4cm falsch ist) und mit den 2cm drüber hast dann schon 6cm und bist somit außerhalb der Toleranz. Ist ein bisserl vergleichbar mit der Messtoleranz beim Radar. |
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Innendämmung könnte es genauso sein! In dem Fall würde ich nicht noch weiter den Nachbargrund beanspruchen! |
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Die eingangs gestellte Frage "Was kann man jetzt noch tun?" hat trotz zahlreicher Beiträge leider noch keiner beantwortet! Und es müsste die Frage nicht "was KANN man tun" lauten, sondern "was IST zu tun"! Denn es ist hier eine Situation entstanden, die einer Klärung bedarf. Achselzucken - is halt passiert - kann man nichts machen - kein Problem lieber Nachbar, wir wollen ja Freunde sein (beim nächsten mal gerne wieder) usw..... sind keine Lösungen und verschieben das (ungelöste) Problem nur auf unbestimmte Zeit. Der vorliegende Sachverhalt bräuchte natürlich noch ergänzende Infos. Aber soviel scheint mit hoher Wahrscheinlichkeit Ausgangslage zu sein: Jemand errichtet an der Grundgrenze ein Gebäude. Es wird dafür ein Bauverfahren/Baubewilligung gegeben haben: Ohne das Bundesland zu kennen, ist aber davon auszugehen, dass die Grundgrenze für dieses Bauverfahren/Baubewilligung zu klären war bzw. bereits im Vorfeld geklärt wurde. Und zwar durch eine Vermessung, entweder eine simple Grenzfeststellung oder sogar eine Grenzkatasteraufnahme. Jedenfalls sind lt. Eingangsthread offensichtlich "Grenzpunkte" vorhanden (gemeint wahrscheinlich "Grenzmarken"). Und wenn das so ist, dann hat ChristianIV als einziger hier einen richtigen und brauchbaren Hinweis gemacht: Alle Hinweise zu Messtoleranzen und Ungenauigkeiten sind hier fehl am Platz, da im Fall einer vorhandenen Grenzmarke (die sehr wahrscheinlich auf einer "offiziellen" Vermessung eines Geometers beruht), genau diese Grenzmarke als Grenze gilt, und zwar ohne Toleranz! Es bräuchte also noch eine Bestätigung von REPRekoo, dass das so ist bzw. woher die Grenzmarken stammen und ob sie auch "unbeschädigt" sind. Aber wenn das so ist, dann steht das Gebäude nachweislich und unbestreibar über eine Grundgrenze. Und das wirft dann zwangsläufig (berechtigte) Fragen auf. Z.B. baurechtlich, was mit einem Gebäude passiert, das entgegen der Baubewilligung über eine Grundgrenze gebaut wurde, (was baurechtlich im Übrigen nicht zulässig ist)??? z.B. zivilrechtlich, wo es überhaupt noch viel komplexer wird. Da gehts dann unter Umständen auch um die Fragen, ob der Errichter des Bauwerks redlich oder unredlich war, oder aber auch ob der Eigentümer des überbauten Grundstückes redlich oder unredlich war. Je nach Beantwortung dieser Frage kennt das Zivilrecht dann verschiedene Vorgangsweisen, die es zu prüfen gilt. Ich meine jedenfalls, dass die Frage sehr wohl berechtigt ist, was in dieser Situation jetzt zu tun ist oder auch nicht. Nämlich auch in Hinblick auf eine für alle Zukunft klare Lösung. Die Variante - man will ja guter Nachbar sein - nach ein paar gemeinsamen Bieren die Grenzmarken auszuziehen, auf den "richtigen" Platz zu versetzen und somit die Situation "unbürokratisch" zu bereinigen - unter dem Motto "geht ja eh um nichts" - ist jedenfalls nicht meine (und sehr wahrscheinlich ungesetzlich). |
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man könnte natürlich (sofern sonst nichts dagegensteht) die paar cm abkaufen und die Grenze neu ziehen (vermutlich die billigste Lösung, werden ja nur ein paar m² sein). Trotzdem ist das mit den Marken so eine Sache. Hier müsste noch geklärt werden, wie diese aussehen und ob sie als solche überhaupt vorhanden sind. Und die Toleranzen können wie gesagt auch in die gegengesetzte Richtung wirken. Aber es sollte ja auch für die Zukunft klar sein, und ob da die Grenzmarken "ewig" erhalten bleiben ist die Frage und dann würde wieder (mit Toleranz) vermessen werden müssen. Also nur auf die Grenzmarken alleine würd ich mich nicht verlassen. Bei mir hat der Vermesser zb vorhandene Dinge als Grenzmarke genommen zb Zaunsockel. und ob der Sockel in Jahrzehnten noch da ist, weiß keiner. |
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Hallo REPRekoo, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Nebengebäude ist auf unserem Grund |
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Im Wesentlichen gibt es drei Möglichkeiten: Die schlechteste ist, einfach nichts zu tun. Dann gehört den Nachbarn irgendwann der Grund aufgrund von Ersitzung. Die beiden anderen sind: Entweder man beharrt auf einem Rückbau (immerhin wird das eigene Eigentum verletzt, dagegen kann sich jeder wehren); oder man verkauft den Nachbarn das Eck, was aber mit einigen Nebenkosten verbunden ist, weil man das entsprechende Stück erst vom eigenen Grundbuchskörper abtrennen muss. Eine mittlere, aber nicht sehr gute Lösung ist: Man macht einen Vertrag, in dem man sich gegen Entgelt das (pönalisierte) Versprechen abringen lässt, gegen den Eigentumseingriff nichts zu unternehmen. Zugleich wird festgehalten, dass eine Ersitzung nicht stattfindet. Birgt aber das Problem, dass man den Nachbarn trotzdem immer mit der Baupolizei "ans Bein pinkeln" kann, die dann aus öffentlich-rechtlichen Gründen den Rückbau vorschreiben kann. Man müsste für diesen Fall eine Rückzahlungsverpflichtung des Entgelts vorsehen, dann besteht wenigstens ein Anreiz, die Baupolizei nicht einzuschalten. Eine Variante dieser Variante wäre die vertragliche und grundbücherliche Zusicherung einer Servitut, dann hätte man eine maximale rechtliche Absicherung (aber dennoch das Problem mit der Behörde). |