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Ist natürlich ärgerlich. Aber nur dass ich das richtig verstanden habe: du hast jetzt aktuell auf einem Zugangspunkt 14,3 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] oben, darfst aber nur 11 kW einspeisen? Falls ja, dann ist das in Wirklichkeit kein Problem, denn du wirst wahrscheinlich nur wenige Stunden im Jahr überhaupt über die 11 kW Leistung mit der PV kommen. Außerdem wird der Eigenverbrauch abgezogen, d.h. du könntest z.B. mit der WP WP [Wärmepumpe] einfach zur kritischen Zeit WW WW [Warmwasser] machen, und schon kann die Anlage 12 kW produzieren. 😉 Zum Vergleich: Ich hab knapp 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] oben bei 16 kW Limit. Dieses kratze ich nur Mai, Juni und Juli. Bis jetzt hab ich an starken Tagen die Verbraucher in die Mittagszeit verschoben (das ist dann echte "gratis" Energie). Seit 2 Monaten hab ich einen Speicher, den ich dann in der Früh gezielt entladen und erst zu den kritischen Stunden laden werde, damit fange ich 3,4 kW ab. Und mehr als 19,5 kW liefert meine PV quasi nie. Lange Rede, kurzer Sinn: Du fällst wahrscheinlich nur um ein paar wenige kWh im Jahr um, die du bei geschicktem Verbraucherverhalten sogar noch minimieren kannst. EDIT: Wichtig ist aber, dass die Erweiterung gemeldet wird und die Anlage gleichzeitig auf die erlaubten 11 kW begrenzt wird! |
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Es sind 18,25kwp bei 11kw Einspeisung. Ich habe eh auch einen 14kwh Speicher aber ich habe bei dem (Huawei Luna) noch nicht herausgefunden wie ich hier eine Start Uhrzeit vorgeben kann. Mich wundert nur das es bisher niemanden aufgefallen ist das ich über 11kw einspeise. Und meiner Meinung nach muss der Elektriker auch etwas "bluten" für seine Untätigkeit. |
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Na ärgerlich. Umgehend als Mängelrüge beim Elektriker (per Post/eingeschrieben) einbringen (da ist leider nicht viel Zeit ab Bemerken des Mangels), eine mind. 2 wöchige Frist zur Verbesserung setzen, danach nochmals mit einer weiteren mind. 2 wöchigen Nachfrist nachfordern (meiner Erfahrung nach reagiert das Unternehmen üblicherweise nicht u. ohne Nachforderung stehst du bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung möglicherweise schlechter da). Diesen Mangel würde ich etwa so bewerten: Gesamtwert des Auftrags durch PV Leistung des Auftrags mal (aufgrund der Versäumnis des Elektrikers verfallenen Netzzugangsvertrages) nun tatsächlich einspeisbaren PV Leistung, also so um die EUR 1200. Das gleich bei der ersten Mängelrüge als Möglichkeit der Verbesserung anbieten und sollte der Elektriker die Einspeisebegrenzung nicht doch noch irgend wie mit Netz NÖ im nächsten Monat regeln können oder dir den Betrag nicht überweisen, kannst du ihn dann einfach so bei der nächsten Rechnung zum Abzug bringen. Viel Erfolg! |
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Der Vorschlag über mir ist schon mal gut, vl. schafft er es als "Fachkraft" nachträglich noch die ursprünglich zugesagte Einspeisung zu erhalten. Wenn nicht hast du zumindest nicht allzuviel verloren, zieht man von den 18,25kwp 20% Verluste ab (Modul-Erhitzung im Sommer + Wechselrichter-Verluste) dann bleiben real 14,6kw. Sprich du musstest über Mittag noch was aktivieren um die 3,6kw abzuschöpfen. Die neuen 18,25kwp musst du aber trotzdem melden um legal unterwegs zu sein. Kannst eh mal ausrechnen welche Summe als Vergütung ca. zusammenkommt mit den entgangenen 3,6kw über 4 Mittagsstunden auf 25 Jahre. |
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