Hallo zusammen
Ich habe gerade meinen Netzzugangsvertrag bekommen, welcher besagt, dass ich auf gemessene Leistung umgestellt werden soll.
Welche Nachteile hat das eigentlich genau für mich? Mein Hausanschluss besteht seit 2019, ebenso eine PV Anlage mit 8,2kWp.
Nun hat mein Elektriker meine Victrons eingereicht und nun kommt der EVU auf 21,7kVA, was auch eigentlich logisch ist, wenn man die Victrons als reine
WR WR [Wechselrichter] sieht. Allerdings habe ich halt nur 19,26 Modulspitzenleistung
Was mich an der Sache stört:
- Ich muss das Netzzutrittsentgelt für die vollen 21,7kVA bezahlen, obwohl ich schon einen Vertrag mit 8kW habe (2019 wurde das in kW angegeben.
- Wie sieht das in Zukunft mit der Grundgebühr aus?
folgender Abschnitt ist angeführt:
Wird Ihre Bezugsanlage derzeit nach einem Netznutzungstarif mit nicht gemessener Leistung abgerechnet, ist die Abrechnung der Netznutzung mit Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage umzustellen. In diesem Fall gilt für Ihre Bezugsanlage das Netzbereitstellungsentgelt für die erste Jahresverrechnungsleistung (d.i. der Mittelwert der 12 Monatshöchstleistungen) ab der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage als erworben.
Das würde ja heißen, dass wenn ich im ersten Jahr einmal im Monat für eine halbe Stunde den Verbrauch nach oben schraube ich automatisch mehr Leistung "erkauft", oder sehe ich das falsch.
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