|
|
||
Bei Erzeugungsanlagen mit einer Nennscheinleistung größer 15 kVA, die als Überschusseinspeisung ausgeführt werden, wird die Bezugsanlage auf einen Netznutzungstarif mit gemessener Leistung umgestellt (Nach-zählerhauptsicherung größer 36 A erforderlich) |
||
|
||
Außerdem schaut man seitens Netz NÖ anscheinend auf die max. Scheinleistung des WR WR [Wechselrichter]; war zumindest in meinem Fall so, und schlussendlich hat der Elektriker einen etwas schwächeren WR WR [Wechselrichter] ausgewählt, sodass ich unter dieser sehr willkürlichen 15 kVA Grenze bleiben konnte... |
||
|
||
Ich speise 15kVA ein bei rund 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] - ohne Leistungsmessung. Habe aber von Netz NÖ damals gehört, dass es den Bearbeiter ankommt, ob ab 15 oder ab 15,01 kVA gemessen wird. |
||
|
||
|
||
Ausgangslage: Einspeisung: Fronius Gen24+ 10kVA Bezug: Netz-/Messebene: E7/M7 nicht gemessene Leistung Lastprofil: H0 Haushalt Vereinbarte Netzbereitstellung: 4 kW Es werden mittels smartmeter je Monat die 15 Minuten Leistungsspitzen aufgezeichnet. Angeblich wird der Mittelwert der einzelnen 12 Monats-Leistungsspitzen ermittelt und als Basis für das Netznutzungsentgelt verwendet. Welche Grenzen gibt es dafür? 4 kw oder 14 kw oder xx kw ? Unter welchen Umständen ist mit einer Erhöhung zu rechnen? |
||
|
||
Mit dem 10er WR WR [Wechselrichter] kommst du eh nicht in die Verlegenheit, die 15 kVA zu knacken. Deshalb bleibst du auch kostensparend ungemessen. Die Grenze ist 15 kVA - ob Bezug (BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto]-Laden) oder Einspeisen. |
||
|
||
und wie werden die 15 kVA im Bezug gemessen? die 4 kw gelten wohl pro Phase. hab dazu gefunden: https://www.energiesparhaus.at/forum-netbereitstellung-noe-netz-4kw-netzebene/56802_2 und wären 3x4 kw bei 3 phasigen Verbrauchern |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]