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Netzzutrittsentgelt

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  •  Schobsteer
4.8. - 5.8.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo Leute,

Ausgangslage:
1 Grundstück mit bestehendem Haus und Stromanschluss wurde auf 2 Grundstücke aufgeteilt. Haus wurde danach abgerissen.

Nun wird auf einem der beiden Grundstücke neu gebaut. Der Stromversorger will ein Netzzutrittsentgelt verrechnen, es steht jedoch direkt neben dem Grundstück bereits der Stromkasten vom alten Haus welcher nun auch die Übergabestelle fürs neue Haus ist.
Von der Übergabestelle weg ins neue Haus müssen wir ein privates Erdkabel legen.
Ist hier das Netzzutrittsentgelt (immerhin 2780€) gerechtfertigt?

LG 

  •  Hilly
4.8.2021  (#1)
 Sobald eine neue Parzelle entsteht und diese einen Stromanschluss vom Netzbetreiber benötigt, muss man diesen Anschluss bezahlen. In OÖ zum Beispiel sind das derzeit rund 3000€.
Unabhängig ob ein Anschlusskasten in der nähe ist oder nicht. Und die Leitung von der Übergabestelle zum Haus ist auch selbst herzustellen.
Ob das in anderen Bundesländern anders geregelt ist weis ich leider nicht.
LG


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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
5.8.2021  (#2)
Ob gerechtfertigt oder nicht, dass ist einfach ein Pauschalpreis um den du nicht herumkommen wirst. Hier geht's nicht um die Herstellung der Zuleitung, sondern darum, dass du das Netz überhaupt nutzen darfst. Das war bei uns im Burgenland nicht anders, wenn auch nicht ganz so teuer.

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