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Hallo Generell gibt es Sprechstunden bei der Baupolizei, wo man sich Beraten und Informieren lassen kann. Zumindest solltest Du dort die genaue Begründung erfahren, warum der geplante Wohnblock so genehmigt wird. Wenn ihr als Anrainer Mitglieder in einem Siedlerverein seid, dann könnt ihr über den Verein kostenlose Rechtsberatung für solche Anliegen bekommen, siehe https://www.siedlerverein.at/c10c1/Ihr_Nutzen/Beratungen.aspx mfg Sektionschef |
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oder an die volksanwaltschaft ,würde nur abwarten bis die neubesetzung durch ist, oder die Krone. ist es bei dir hart oder glorit? |
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Glorit. Danke für den Tipp. Wieso würdest du die Neubesetzung abwarten? |
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Also vor Volksanwalt und Kronen Zeitung würd ich nochmal den Sachverhalt einschließlich Rechtslage exakt abklären. Möglich ist natürlich alles, aber eine derart krasse Gesetzwidrigkeit durch die Baubehörde kann ich mir nicht vorstellen. Weder in Richtung absichtliches Missachten, noch in Richtung unabsichtliches Übersehen. |
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Sind die obersten Geschoße zurückversetzt oder mit durchgehender Dachschräge? Dann würden diese, je nach dem wie weit diese zurückersetzt sind/wie steil das Dach ist, nämlich nur geringfügig oder sogar sogar garnicht zur Gebäudehöhe zählen. |
Die 16,5m (9+7,5) werden sich auf den "obersten Abschluss des Gebäudes" beziehen, nehme ich einmal an. Also die max. Höhe des Gebäudes (Firsthöhe) mit der man die zulässige Gebäudehöhe bis zu 7,5m überschreiten darf (Wien). ||
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Richtig, ProjectX! Bin mit Wien nicht so bewandert, aber eine Regelung für zurückgesetzte Geschoße wirds wohl auch in Wien geben..... |
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Besucht die Homepage der besagten Firma >Wohnungen im Bau bzw. Planung. Da kann man ahnen wie's aussehen wird. Vermutlich ein UG, EG, OG und 2 DG's und alles wird legal sein. Mehrere ähnliche Häuser stehen eh schon im 22.)..... |