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Weiß nicht mehr genau wo, aber in der
Bautechnikverordnung oder OIB sind mindest U-Werte enthalten |
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OIB Richtlinie 6 - Die OIB Richtlinie 6 wurde von allen Bundesländern mit wenigen Abweichungen übernommen.
Diese Richtlinie deffiniert die baurechtlichen Anforderungen. Ein Einfamilienhaus darf demnach eine EKZ von 66,5 kWh/m²a nicht überschreiten (kann in bestimmten Fällen auch noch weniger sein). Zusätzlich zu dieser Anforderung sind in dieser Richtlinie noch weiter Punkte festgeschrieben (maximale U-Werte, Anforderungen an die Haustechnik, usw.). Um konkret auf Deine Frage zu antworten: Ein Gebäude praktisch ohne Wärmedämmung ist nicht mehr zulässig und würde keine Bewilligung bekommen. Die oben genannte Energiekennzahl liegt gar nicht so weit von den Förderkriterien weg wenn man berücksichtigt dass der Gebäudebestand oft mit 200 kWh/m²a und höher zu bewerten ist. Ein markant "schlechterer" Standard gegenüber der Förderung ist damit nicht mehr zulässig. Die Einhaltung ist im Zuge der Einreichung mit einem Energieausweis zu dokumentieren und später vom Bauführer zu bestätigen. |
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towei war schnellerderzeit sind die 66,5kwh/m²a die grenze, die sind aber ned allzu schwer im ea darstellbar...
http://www.hannel.at/fuer-den-neubau/gesetzliche-vorgaben http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/NOe-Bauordnung/Bauordnung1996.wai.html natürlich gibt's als gehirnwäsche noch http://www.noe-gestalten.at/ |
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