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Neuwertversicherung - Zahlungspflicht [NÖ]

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  •  Christl1984
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
30.6. - 4.7.2014
7 Antworten 7
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Hallo!
Eventuell hat jemand Erfahrung bzw weiß Bescheid:

Bei uns wurde auf der Baustelle eingebrochen.
Wir haben eine Rohbaudeckung + Haushaltsversicherung, und sind eigentlich gegen Einbruch mit 10.000€ auf Neuwert versichert.
Es wurden fast Alles an Werkzeug und Geräten entwendet - hauptsächlich Markengeräte wie Makita, Bosch, Kärcher, Stihl,...
Außerdem ist ein Fenster mit Rahmen kaputt und muss komplett ausgetauscht und dort auch nochmals rübergeputzt werden.
Der Schaden beläuft sich auf 3700€.
Die Versicherung hat uns nun geschrieben, dass sie uns 1700€ ersetzen.
Ist das rechtskonform? DÜrfen die das überhaupt?
Ich geb zu, dass ich auf den Betrag komme, wenn ich mir statt einer Makita Bohrmaschine zB eine beim Hofer kauf,...usw.
Aber das kanns doch nicht sein, oder?
Vielleicht überseh ich da was?
Ich bitte um Hilfe!!
Vielen Dank!!!!
Christl

  •  rk515
  •   Gold-Award
30.6.2014  (#1)
Was steht denn genau in deiner Polizze?

Was sagt die Versicherung dazu? Begründung warum nur 1,7k?

Ist der Rohbau versperrt?

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  •  Christl1984
30.6.2014  (#2)
Ich hab die Polizze nicht vor mir, kann also nicht zitieren. Es ist aber sehr allgemein gehalten. Dass Einbruch, Diebstahl,... versichert sind. Nach was genau muss ich suchen?

Begründung gabs (noch) keine. Mein Makler fragt nach, sagte aber leider im Vorfeld schon, dass er sich dabei nicht auskennt, da Kombination Rohbauversicherung + Eigenheim.
Ja. der Rohbau war versperrt.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
30.6.2014  (#3)

zitat..
Christl1984 schrieb: dass er sich dabei nicht auskennt, da Kombination Rohbauversicherung + Eigenheim.


Interessanter Makler..

Ja halt mal auf dem laufenden, was de Versicherung sagt.
Musst halt direkt dort in der Schadensabteilung anrufen, die können dir mi Sicherheit Auskunft geben.

MMn wird eineklausel drinnen sein ".... zum Neuwert, wenn bla bl bla"

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  •  bauherr79
  •   Bronze-Award
30.6.2014  (#4)
Neuwert eines Geräts.

Naja die Versicherung wird wohl kein Neugerät zahlen, da deine Geräte ja auch bereits ein gewisses Alter sicher gehabt haben. Wenn ein 5 Jahre altes Auto gestohlen wird, kannst du auch nicht sagen, dass du jetzt ein neues wieder haben möchtest (gleicher Typ und Marke). Hier bekommt man natürlich auch den derzeitigen Zeitwert.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
1.7.2014  (#5)
Der Neuwert bezieht sich in den Meisten fällen auf:

Was kostet mich der Dachstuhl, wenn er abbrennt,oder was kostet mich der gesamte Rohbau wenn er jetzt nochmal aufgezogen werden muss.. und das wird dann von der Versicherung gedeckt.Zumindest bei der R..n ist das so



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  •  hausmaus
  •   Silber-Award
4.7.2014  (#6)
Es wird wahrscheinlich darauf ankommen, wie alt die Dinger waren. Wenn die Geräte z.B. nur ein Jahr alt waren, dann sollte die Versicherung sicher 80% vom Neuwert blechen. Hast Du Rechnungen davon?

Und ja, den Makler würde ich auch canceln... verkauft Dir was, wovon er keine Ahnung hat. Vielleicht zahlt ja seine Haftpflicht was mit, da im Vorfeld offensichtlich mangelnde Aufklärung von ihm emoji

EDIT: Wenn Neuwert drauf steht, dann sollte auch Neuwert drin sein - meine Meinung. Den Vergleich mit'n Auto teile ich nicht, da hier sowieso und generell nur der Zeitwert bezahlt wird.

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  •  Christl1984
4.7.2014  (#7)
Ich muss mein Versicherungsbüro etwas in Schutz nehmen. Jener Markler, der mir die Versicherung damals verkauft hat, hat sich sehrwohl ausgekannt - leider ist er sehr schwer erkrankt, und zwischenzeitlich schupfen die Angestellten den Betrieb weiter. Die sind leider nicht so sattelfest, dafür aber sehr bemüht.

Also wir haben definitiv eine Neuwertversicherung, die die Anschaffung derselben Sachen (sofern noch erhältlich) bezahlen müsste. Also nix mit Zeitwert oder gleichwertigen Discounter-Produkten.
Rechnungen sind fast alle noch da, bis auf paar Peanuts von kleinen Sachen.

Der momentane Stand ist so, dass mein Versicherungsbüro nun mal bei deren Betreuer scharf nachgefragt hat was das soll. Antwort kam prompt - wir sollen das Schreiben "nicht ernst nehmen". Sie müssen sich das nochmal genau ansehen. Bin mal gespannt.

Was lernen wir daraus: Wer nicht fragt bleibt über!

Danke für eure Kommentare und Anregungen!!
vlg Christl

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