Liebe Alle!
Ich habe bei der Bezirksbauernkammer erfragt, wie der Ablauf wäre, um einen Stall auf Grünland zu errichten, die Antwort war:
"Der Bau von landwirtschaftlichen Gebäuden in Ausnahmefällen möglich. Die Baubehörde beauftragt meistens das Gebietsbauamt um ein agrartechnisches Gutachten (Wirtschaftlichkeit, landwirtschaftliche Tätigkeit, Notwendigkeit). Wenn das Gutachten positiv ist, dann ist es möglich, dass eine Baubewilligung folgt.
Ein Vorgespräch mit dem Gebietsbauamt ist ratsam um die o.g. Möglichkeiten in der Widmung „Grünland“ auszuloten (Stallskizze, Lageplan).
Einreichstelle für Gebäude ist die Baubehörde 1. Instanz, das Gemeindeamt.
Unterlagen: Einreichplan mit Baubeschreibung, Bauansuchen, über eventuell weitere Unterlagen entscheidet der Bausachverständige der Gemeinde.
Das Bauverfahren ist „Sachverständigenverfahren“ d.h. der Bürgermeister entscheidet aufgrund der vorliegenden (Unterlagen: Pläne, Gutachten,…) über die Erteilung der Baubewilligung."
Der Bürgermeister bestimmt über Erteilung einer Baubewilligung? Ich dachte, das macht die BBK..?
dsnke euch!
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