« Baurecht  |

NÖ: ABLAUF BAUGENEHMIGUNG GRÜNLAND [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Linni
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
9.1. - 11.1.2024
4 Antworten | 4 Autoren 4
4
Liebe Alle!

Ich habe bei der Bezirksbauernkammer erfragt, wie der Ablauf wäre, um einen Stall auf Grünland zu errichten, die Antwort war:
"Der Bau von landwirtschaftlichen Gebäuden in Ausnahmefällen möglich. Die Baubehörde beauftragt meistens das Gebietsbauamt um ein agrartechnisches Gutachten (Wirtschaftlichkeit, landwirtschaftliche Tätigkeit, Notwendigkeit). Wenn das Gutachten positiv ist, dann ist es möglich, dass eine Baubewilligung folgt.
Ein Vorgespräch mit dem Gebietsbauamt ist ratsam um die o.g. Möglichkeiten in der Widmung „Grünland“ auszuloten (Stallskizze, Lageplan).
Einreichstelle für Gebäude ist die Baubehörde 1. Instanz, das Gemeindeamt.
Unterlagen: Einreichplan mit Baubeschreibung, Bauansuchen, über eventuell weitere Unterlagen entscheidet der Bausachverständige der Gemeinde.
Das Bauverfahren ist „Sachverständigenverfahren“ d.h. der Bürgermeister entscheidet aufgrund der vorliegenden (Unterlagen: Pläne, Gutachten,…) über die Erteilung der Baubewilligung."

Der Bürgermeister bestimmt über Erteilung einer Baubewilligung? Ich dachte, das macht die BBK..?
dsnke euch!

  •  malli
9.1.2024  (#1)
Hallo,

für die Baubewilligung ist die Baubehörde zuständig und das ist in dem Fall die Gemeinde und somit der dortige Bürgermeister.

Lg

1
  •  chester_
9.1.2024  (#2)
Die Bezirksbauernkammer ist eine Interessenvertretung und erteilt somit, Gott sei Dank oder auch leider, je nach Perspektive, keine Bewilligungen. emoji

Du hast ja die Information die du brauchst bekommen. Deine weiteren Schritte sollten klar sein genau dafür ist die Kammer da.

1
  •  Ego1
10.1.2024  (#3)
Aus meiner Erfahrung, Bauantrag nicht Bauanzeige bei der Gemeinde stellen, dann abwarten was die Baubehörde den Bauwerber mitteilen wird.

1


  •  Linni
11.1.2024  (#4)

zitat..
Ego1 schrieb:

Aus meiner Erfahrung, Bauantrag nicht Bauanzeige bei der Gemeinde stellen, dann abwarten was die Baubehörde den Bauwerber mitteilen wird.

Natürlich müsste man einen Bauantrag stellen, keine Bauanzeige. 
Oder wie meinst du das? :)


1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: [NÖ] Bauanzeige vs. Baubewilligung Rechtssicherheit und Grenzen