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Dein Planverfasser sollte dir da weiterhelfen können. Grundsätzlich handelt es sich bei Wohnräumen und bei Büroräumen um Aufenthaltsräume. Somit kann da nicht viel um sein. Wenn alles für die Wohnräume vorgesehen ist, sehe ich da jetzt keine augenscheinlichen Probleme (Brandschutz, Belichtung, Raumhöhe, Belüftung, Energieausweis). Die Anzahl der Stellplätze sollte halt auch gleich passen. Gibt es einen Bebauungsplan mit Bebauungsbestimmungen? |
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Danke für deine Antwort! Mit meinem Planverfasser hab ich natürlich schon gesprochen (schon ab dem Zeitpunkt an dem ich mich für das Grundstück interessiert habe). Er hat auch gemeint das es Ablauftechnisch grundsätzlich möglich wäre, und hat mich auf die oben schon von mir erwähnten Dinge auf die zu achten wäre und auch auf das Risiko hingewiesen, sollte es gar nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt umgewidmet werden. Jetzt hätte mich noch interessiert ob es abgesehen davon sonst noch ein Risiko gibt und ob es sonst noch etwas wichtiges bei dieser Vorgehensweise zu beachten gibt. Wann dürfte man die Bauanzeige - unter Vorraussetzung einer raschen Umwidmung - frühestens machen, gleich nach der Fertigstellung des "Bürogebäudes" oder ev. sogar schon davor und man stellt dann schon als Wohngebäude fertig oder gibt es irgendwelche Fristen die mindestens eigehalten werden müssen? |
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