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NÖ: Baubewilligung-Verfahrenskosten Amtssachverständigenhonorar [NÖ]

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  •  Tagtraumer
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
25.4. - 27.4.2023 1
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Hallo allerseits!

Nachdem ich auch schon in einem anderen Thread eine Frage bezüglich einer von der Gemeinde zu verrechneten Abgabe hatte (Ergänzungsabgabe bei Grundstücksteilung -> https://www.energiesparhaus.at/forum-noe-grundstuecksteilung-ergaenzungsabgabe-zu-viel-verrechnet/71280_1), werfe ich nun wieder eine das Thema Kosten betreffende Frage in den Raum, dieses Mal bezüglich der Verfahrenskosten der Baubewilligung, im Speziellen betreffend der vorgeschriebenen Gebühr eines Amtssachverständigen (Ortsbild-Amtssachverständigen). 

Und zwar ist mir zu Ohren gekommen, dass bei Amtssachverständigen - anders als bei nichtamtlichen Sachverständigen - die entstehenden Kosten - abgesehen von relativ erträglichen Kommissionsgebühren - nicht an den Bauwerber übergewälzt werden dürfen. 
Im ausgestellten Baubescheid wären alleine die Gebühren für die (Amts)Sachverständigen bei über 3.500€!

Ist diese Information korrekt und verrechnet hier die Gemeinde schon wieder zu viel?
Wenn ja gilt diese Regelung sowohl die Bausachverständigen als auch andere Amtssachverständige (wie im vorliegenden Fall Ortsbild-Amtssachverständige etc.)?
Im Bescheid sind die Beträge unter der Titulierung "Barauslagen: Sachverständigenhonorar" geführt, Barauslagen wären meines Wissens ja grundsätzlich vom Bauwerber zu tragen, was sich widersprechen würde mit der mir zu Ohren gekommenen Information, was ist nun korrekt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.4.2023  (#1)

zitat..
Tagtraumer schrieb: dass bei Amtssachverständigen - anders als bei nichtamtlichen Sachverständigen - die entstehenden Kosten - abgesehen von relativ erträglichen Kommissionsgebühren - nicht an den Bauwerber übergewälzt werden dürfen.

So ist es!

zitat..
Tagtraumer schrieb: Ist diese Information korrekt und verrechnet hier die Gemeinde schon wieder zu viel?

So ist es!

zitat..
Tagtraumer schrieb: Wenn ja gilt diese Regelung sowohl die Bausachverständigen als auch andere Amtssachverständige (wie im vorliegenden Fall Ortsbild-Amtssachverständige etc.)?

Es geht hier nicht darum, von welcher Fachrichtung der Sachverständige ist, sondern, ob es sich um einen Amtssachverständigen oder um einen nicht amtlichen Sachverständigen handelt.




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