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NÖ Bauordnung [NÖ]

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  •  Luna1961
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.11. - 26.11.2022
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Hallo an den/die Bauordnungsspezialisten (Karl 10 & Co)!
Folgender Sachverhalt: das Grundstück neben meinem Haus war die letzten 15 Jahre unverbaut (Wertanlage), wurde vor ca. 1 Jahr verkauft und die neue Eigentümerin wird bauen. In einem Gespräch mit ihr konnte ich heraushören dass die Nebengebäude entlang meiner Grundgrenze aufgestellt werden sollen; u.a. plant sie auch ein WC im Garten; weitere Details bzgl. Nebengebäude sind mir noch nicht bekannt. Als Einfriedung ist eine Zaunmauer gedacht.
Nun meine Fragen:
a) wie weit müssen die Nebengebäude von  meiner Grundgrenze entfernt sein? 3m oder weniger?
b) wie hoch dürfen die Nebengebäude maximal sein? Sind es nach wie vor 3m oder hat sich da inzwischen was geändert?
c) wie sieht es mit dem erwähnten WC im Garten aus? Muß ich da auf etwas besonderes achten?
d) zur Zaunmauer: wie hoch darf diese max. sein? Bei der Errichtung einer durchgehenden Zaunmauer (s. Bild) wäre unter Umständen der Tageslicht - Einfall durch mein WZ-Fenster v.a. im Winter stark reduziert.

Da ich schon die Verständigung zur Einsichtnahme erhalten habe werde ich heute nachmittags auf die Gemeinde gehen.


2022/20221123259146.png

Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für eure Hilfeemoji

Lg. Luna

  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.11.2022  (#1)
Man muss zur Beantwortung wissen: gibt es einen Bebauungsplan und wenn ja, welche Bebauungsweise ist festgelegt? Wenn nein, welche Bebauungsweise ist lt. § 54 Bauordnung zulässig bzw. im Projekt vorgesehen? 
Das musst du erfragen.
Ansonsten solltest du heute mal keinerlei Erklärung abgeben und dich nur mal über das Projekt informieren - mach dir jedenfalls Fotos vom Projekt.
Dann reden wir weiter......

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  •  Luna1961
23.11.2022  (#2)
Danke für deine rasche Antwort und die Tips😊 kann das Fotografieren auch abgelehnt werden? 

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  •  rocko567
  •   Bronze-Award
23.11.2022  (#3)

zitat..
Luna1961 schrieb:

Danke für deine rasche Antwort und die Tips😊 kann das Fotografieren auch abgelehnt werden?

Nein, die bei der Gemeinde müssten dir sogar (gegen Gebühr) Kopien vom Plan aushändigen


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  •  Luna1961
23.11.2022  (#4)
Guten Abendemoji

Schicke mal 3 (hoffentlich) hilfreiche Bilder:

2022/20221123363293.jpg
Der Bauplatz ist re von 707/17 (=707/18)

2022/20221123760455.jpg

Doch kein zusätzliches WC im Garten
Einfriedung Typ A: Zaunmauer ( Höhe inkl. Sockel 150cm)
Einfriedung Typ B: Lamellenzaun (Höhe inkl. Sockel 150cm)
Beide Höhen entsprechen auch meinem Gartenzaun; ich habe Maschendrahtzaun, davor sind Blühsträucher gesetzt.


2022/20221123124327.jpg

Allgemein: Bauklasse II, verbaute Fläche: 30,09 %
Grundgröße: ca. 800 m²

Details bzgl. Bebauungsplan hab ich leider nicht, war nur die Sekretärin da.

Schönen Abend noch und danke emoji)



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.11.2022  (#5)
Da stellen sich deine Fragen ja gar nicht:
- es gibt weder ein Nebengebäude am Plan, noch ein WC im Garten.
- Zaun bzw. Einfriedungsmauer mit 1,50m Höhe jedenfalls klar im gesetzlichen Rahmen (ginge theoretisch sogar bis max. 3m - sogar direkt an der Grundgrenze)

Im Übrigen: dein Hinweis auf die Bauklasse ("....Allgemein: Bauklasse II....") stimmt nicht. Für das Nachbargrundstück gilt Bauklasse I. Ob die eingehalten wird, kann man mit den hier reingestellten Plänen nicht beurteilen. Dazu bräuchte man die Schnitte und Ansichten.

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  •  Luna1961
26.11.2022  (#6)
Hallo Karl10,
das zusätzliche WC im Garten  wurde von meiner zukünftigen Nachbarin nur mal vor einiger Zeit bei einem Gespräch erwähnt, da war noch nichts fix.

Auf meine Nachfrage wurde mir bestätigt dass die Garage das einzige Nebengebäude ist.

Können Nebengebäude (außer Gerätehütte mit max. 10m²...) auch nachträglich eingereicht geplant und eingereicht werden ? Oder wird/muß das schon zu Beginn gemacht werden?

Lg. Luna1961

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
26.11.2022  (#7)

zitat..
Luna1961 schrieb: Können Nebengebäude (außer Gerätehütte mit max. 10m²...) auch nachträglich eingereicht geplant und eingereicht werden ? Oder wird/muß das schon zu Beginn gemacht werden?

Das kann ich dir sogar mit meinem Laienwissen beantworten (Karl10 bitte schimpf mich wenn's falsch ist):

Einreichen kannst du immer. Heißt ja nicht, dass es auch bewilligt wird.

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