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Man muss zur Beantwortung wissen: gibt es einen Bebauungsplan und wenn ja, welche Bebauungsweise ist festgelegt? Wenn nein, welche Bebauungsweise ist lt. § 54 Bauordnung zulässig bzw. im Projekt vorgesehen? Das musst du erfragen. Ansonsten solltest du heute mal keinerlei Erklärung abgeben und dich nur mal über das Projekt informieren - mach dir jedenfalls Fotos vom Projekt. Dann reden wir weiter...... |
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Danke für deine rasche Antwort und die Tips😊 kann das Fotografieren auch abgelehnt werden? |
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Nein, die bei der Gemeinde müssten dir sogar (gegen Gebühr) Kopien vom Plan aushändigen |
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Guten Abend Schicke mal 3 (hoffentlich) hilfreiche Bilder: Der Bauplatz ist re von 707/17 (=707/18) Doch kein zusätzliches WC im Garten Einfriedung Typ A: Zaunmauer ( Höhe inkl. Sockel 150cm) Einfriedung Typ B: Lamellenzaun (Höhe inkl. Sockel 150cm) Beide Höhen entsprechen auch meinem Gartenzaun; ich habe Maschendrahtzaun, davor sind Blühsträucher gesetzt. Allgemein: Bauklasse II, verbaute Fläche: 30,09 % Grundgröße: ca. 800 m² Details bzgl. Bebauungsplan hab ich leider nicht, war nur die Sekretärin da. Schönen Abend noch und danke ) |
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Da stellen sich deine Fragen ja gar nicht: - es gibt weder ein Nebengebäude am Plan, noch ein WC im Garten. - Zaun bzw. Einfriedungsmauer mit 1,50m Höhe jedenfalls klar im gesetzlichen Rahmen (ginge theoretisch sogar bis max. 3m - sogar direkt an der Grundgrenze) Im Übrigen: dein Hinweis auf die Bauklasse ("....Allgemein: Bauklasse II....") stimmt nicht. Für das Nachbargrundstück gilt Bauklasse I. Ob die eingehalten wird, kann man mit den hier reingestellten Plänen nicht beurteilen. Dazu bräuchte man die Schnitte und Ansichten. |
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Hallo Karl10, das zusätzliche WC im Garten wurde von meiner zukünftigen Nachbarin nur mal vor einiger Zeit bei einem Gespräch erwähnt, da war noch nichts fix. Auf meine Nachfrage wurde mir bestätigt dass die Garage das einzige Nebengebäude ist. Können Nebengebäude (außer Gerätehütte mit max. 10m²...) auch nachträglich eingereicht geplant und eingereicht werden ? Oder wird/muß das schon zu Beginn gemacht werden? Lg. Luna1961 |
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Das kann ich dir sogar mit meinem Laienwissen beantworten (Karl10 bitte schimpf mich wenn's falsch ist): Einreichen kannst du immer. Heißt ja nicht, dass es auch bewilligt wird. |
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