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Gleich mal vorweg: Zur Sache selbst: Die Bauordnung sagt, dass grundsätzlich in einen BAuwich nicht gebaut werden darf. Lt. Bauordnung gibts dazu allerdings mehrere konkret aufgelistete Ausnahmen. Z.B. bauliche Anlagen wie etwa eine Terrasse. Diese in der Bauordnung aufgelisteten Ausnahmen kommen allerdings dann nicht zur Anwendung, wenn sie der örtliche Bebauungsplan der Gemeinde ausdrücklich verbietet. Ein "Bebauungsplan" besteht aus einem Plan und einem Textteil. Solche Dinge stehen meist im Text. Es gibt IMMER einen hinteren BAuwich. Und dort gibt es laut Bauordnung kein Bauen. In deinem Fall legt der Bebauungsplan die Tiefe mit 10 m fest - mehr nicht. Ob der Bebauunmgsplan die möglichen Ausnhamen der Bauordnung verbietet, musst du im Textteil nachschauen. |
Ich dachte diesen link gibts gar nicht mehr und sage es daher nochmal: das ist eine 10 Jahre alte Version der NÖ BAuordnung - also bitte vergessen!
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Vielen Dank für den Hinweis, war mir nicht bewusst. ;) Aber auch im RIS steht im §51(2)1. noch dieser Inhalt, somit dürfte dieser Part noch nicht überholt sein: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079 Alles klar - so hätte ich es auch verstanden. Mir war nur nicht sicher, ob ein explizites Verbot im Bauwich irgendwie farblich oder mit einem Symbol im Plan gekennzeichnet wäre oder anders dargestellt wird. Nun weiß ich, was ich von der Gemeinde anfordern sollte: den TEXT zum Bebauungsplan! Danke :) |
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Ich habe jetzt den Text zum Bebauungsplan, die Baubestimmungen, von der Gemeinde übermittelt bekommen. Darin ist kein Verbot für Bauwerke im hinteren Bauwich zu finden. Ein Absatz besagt: "Im hinteren bzw. inneren Bauwich darf die Grundrissfläche der Nebengebäude im Bauland-Wohngebiet insgesamt 30m² nicht überschreiten." Meiner Meinung nach besagt das also, dass nicht die 100m² laut Bauordnung ausgenutzt werden dürfen, aber eben bis zu 30m² im hinteren Bauwich gestattet sind. Liege ich da richtig? Als was gilt eine Terrasse eigentlich? Dazu habe ich bisher keine klare Definition gefunden....ist das ein "Bauwerk" oder wenn das nicht, eine "bauliche Anlage"? Denn wenn laut Bebauungsbestimmungen der Gemeinde sogar Nebengebäude bis 30m² im Bauwich erlaubt sind, sollte eine bauliche Anlage ja auch kein Problem sein, oder? Liebe Grüße Steffi |
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Du denkst da immer zuviel nach!
Es gibt offensichtlich in eurem Bebauungsplan kein explizites generelles Verbot für Bauwerke im hinteren Bauwich - und das war´s. Dass eine Terrasse kein "NebenGEBÄUDE" ist, sollte wohl auch für Laien klar sein. Also tangiert dich hier die 30m²-Beschränkung für "Nebengebäude" im hinteren Bauwich überhaupt nicht. Und wozu beschäftigst du dich jetzt mit den Begriffen "Bauwerk", "bauliche Anlage" usw.?? (die Definitionen dazu gibts übrigens im § 4 NÖ Bauordnung) Diese Frage stellt sich doch gar nicht mehr!! Wir haben ja schon folgendes geklärt: 1. Bauordnung sagt generell "kein Bauen im Bauwich" 2. Bauordnung lässt aber einige Ausnahmen zu; z.B. bauliche Anlagen 3. Entgegen der Ausnhameregelung in der Bauordnung könnte das aber in einem Bebauungsplan wiederum verboten werden. 4. Im Bebauungsplan deiner Gemeinde ist ein solches Verbot allerdings nicht enthalten. Heißt jetzt also was???? - Richtig!!! - Die Terrasse im hinteren BAuwich ist zulässig. |