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NÖ Bebauungsplan Bauklasse vs. höchstzulässige Gebäudehöhe

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  •  hausplanung
12.5. - 14.5.2019
4 Antworten | 3 Autoren 4
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warum werden Gebäudehöhen teilweise über Bauklassen und teilweise über höchstzulässige Gebäudehöhen im Bebauungsplan festgelegt? 

Gibt es da Unterschiede oder ist der einzige Unterschied, dass bei Bauklassen eine Mindestbauhöhe (ausgn. Bauklasse 1) vorgegeben wird? Alle anderen Regelungen zb Giebelregelung usw. sind ja auf beide Varianten anwendbar, oder?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.5.2019  (#1)
Die Bauklassen haben mit  3m eine große Bandbreite. Will man das enger ziehen, dann geht das gut über die Max. Gebäudehöhe im Bebauungsplan. Das ist der Grund. 

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  •  hausplanung
14.5.2019  (#2)
aber warum verwendet man dann nicht einfach immer nur die max. Gebäudehöhe, sprich den jeweiligen oberen Wert der Bauklasse?

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  •  ProjectX
14.5.2019  (#3)
Ich nehme an, dass sich die Raumplaner schon etwas dabei gedacht haben.
Gebe es bei den Bauklassen auch nur die Maximalhöhen, würde dies vor allem bei höheren Bauklassen=Maximalhöhen problematisch werden, da die Bandbreite einfach zu groß werden würde -> neben einem 20m Haus würde beispielsweise ein Bungalow stehen können emoji
Die 3m Bandbreite aus Mindest- und Maximalhöhe hat also mit Sicherheit seine Berechtigung bei den Bauklassen.
Ist stattdessen eine max. Gebäudehöhe festgelegt, so ist diese meistens im niedrigen oder mittleren Höhenbereich (z.B. <7,5m), die Bandbreite kann also garnicht so groß werden.

So zumindest meine Einschätzung die aber nur auf meiner bisheriger planerischen Erfahrung beruht, bin kein Baurechtsexperte, bitte um Korrektur @Karl10, sollte ich falsch liegen.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.5.2019  (#4)
Alles bestens, ProjectX  😊

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