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Naja zumindest müsste er das Vorhaben bei der Baubehörde anzeigen wegen Änderung der Nutzungsart. Ich glaub Abstand zur Grundgrenze muss er keinen einhalten. |
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3 Fragen:
- welche Flächenwidmung hat das Grundstück? - von wem wird der Parkplatz genutzt? Sind das seine eigenen Autos, von Fremden, von Nachbarn, von einem Betrieb, Besucher......? Wieviele Autos maximal? - beschreib genauer, was du unter "befestigt" verstehst? Ist es nut "die Verwendung des Grundstückes als Stellplatz", dann reicht eine BAuanzeige. Ist es aber eine bauliche Anlage mit fachgerechtem Bodenaufbau, Entwässerungeinrichtungen, Gefälle usw., dann könnte es auch Bewilligungspflichtig sein. Wie auch immer: Abstandvorschriften wirds keine geben. |