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NÖ: Bestandsobjekt im vorderen Bauwich

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  •  Erdapfl
23.1.2025 0
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Guten Tag!

Ich habe eine Frage bzgl. einem Bestandsobjekt und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

Es geht um ein Haus in NÖ, das 1988 genehmigt wurde. 1992 stand der Rohbau, 1998 wurde es weiterverkauft und 2002 kam erst die Fertigstellungsanzeige.

Genehmigt wurde das Haus mit 3 m Abstand zur Grundgrenze (Vorderer Bauwich). Es hat sich aber herausgestellt, dass die 3 m unterschritten wurden und es im vorderen Bauwich steht. Diese Abweichung wurde bei der Fertigstellungsanzeige auch am Plan angezeichnet und dem Vermessungsamt gemeldet.

Meine Fragen dazu:
- würde hier Paragraph 70 zur Anwendung kommen können, da der Rohbau 1992 stand, obwohl die Fertigstellung erst 2002 war?
- was würde es bedeuten, wenn es laut Paragraph 70 stehen bleiben könnte - wären bewilligungspflichtige Umbauten dann noch möglich (natürlich nichts im vorderen Bauwich), oder könnte man nur mehr den status quo beibehalten?

Vielen Dank für jegliche Hilfe schon vorab!



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