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Wenn ich das richtig herauslese handelt es sich bei dem Wintergarten um ein Teil des Hauptgebäudes (Wintergarten und der Rest vom Haus sind miteinander verbunden) und der Wintergarten füllt sozusagen die Nische aus. Wie du selbst auch schon sagst, handelt es sich hierbei nicht um einen Komplettabbruch des gesamten Gebäudes, sondern nur um einen Teil-Abbruch, also um eine "Abänderung" deines Hauptgebäudes, welche jedenfalls der Bewilligungspflicht unterliegt (also du darst nicht einfach den Wintergarten einfach so abbrechen). Und wenn die Abänderung nicht mit der Gebäudehöhe im Einklang ist (was sie wie dargestellt nicht sein wird), wirst du keine Bewilligung erhalten. legal "tricksen" geht also nicht, man kann nur das Gebäude so gestalten, dass man die vorhandenen Regelungen bestmöglich nutzt. Von wo aus NÖ kommst du? |
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Aus dem Bezirk Korneuburg. Leider haben wir nur Bauklasse I. Was wir als große Einschränkung in unseren Möglichkeiten sehen. Es wäre echt hilfreich wenn es da einen "best practice" katalog gäbe, was bei Bauklasse möglich ist. Mit sehr "ausgereizten" Beispielen. Liebe Grüße! |
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